Das kleine Einmaleins des Wählens
Erst- und Zweitstimme - wie war das noch gleich? Und was muss man beim Wählen im Wahllokal beachten? Tipps rund um die Bundestagswahl am Sonntag.
Nach einem kurzen, aber heftigen Wahlkampf steht der Tag der vorgezogenen Bundestagswahl unmittelbar bevor. Für alle Erstwählerinnen und Erstwähler und für alle, die sich beim Wahlrecht und den Regeln im Wahllokal nicht ganz sicher sind, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Wie wähle ich bei der Bundestagswahl 2025?
Am kommenden Sonntag (23. Februar) wird ein neuer Bundestag gewählt. In Hessen sind rund 4,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen, die ihre Stimmen per Briefwahl oder am Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr direkt im Wahllokal abgeben können. Welches Wahllokal zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten von ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten haben sollten.
Zur Wahl stehen in Hessen insgesamt 360 Kandidatinnen und Kandidaten. 14 Parteien treten mit einer Landesliste an, außerdem gibt es 192 Direktkandidierende, die als Wahlkreisgewinner in den Bundestag einziehen wollen.
Darunter sind 148 Männer und 44 Frauen. In den Wahlkreisen Marburg und Main-Kinzig/Wetterau II/Schotten treten nur Männer an. Lediglich in Darmstadt stehen mehr Frauen als Männer auf dem Stimmzettel.
Mit dem Wahl-O-Mat oder anderen Last-Minute-Tools können Sie die Programme aller Parteien miteinander vergleichen.
Was sind Erststimme und Zweitstimme?
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler und jede Wählerin zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Person gewählt, die den eigenen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Hessen ist in 22 Wahlkreise unterteilt. Wer den Wahlkreis gewinnt, entscheidet sich nach einer einfachen Mehrheit.
Wie viele Sitze im Bundestag welche Partei erhält, entscheidet sich über die Zweitstimme. Hiermit wird eine Partei gewählt. Der Bundestag ist wegen einer Änderung des Wahlrechts auf genau 630 Abgeordnete begrenzt. Alle Parteien, die mindestens fünf Prozent erreichen (Fünf-Prozent-Hürde), erhalten die Anzahl an Sitzen, die ihnen anteilig zusteht.
Was hat sich beim Wahlrecht zur Bundestagswahl 2025 geändert?
Einfach erklärt, wird es für die Wahlkreisgewinner jetzt spannender. Weil der Bundestag maximal 630 Abgeordnete haben darf, ist nicht mehr sicher, dass alle von ihnen tatsächlich in den Bundestag dürfen. Die Wahlkreisgewinner bekommen nur dann ein Mandat, wenn ihre Partei genug Sitze über die Zweitstimmen bekommen hat.
Ein fiktives Beispiel: Kandidaten der Partei X gewinnen insgesamt 50 Wahlkreise. Sie haben aber nur fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, bekommen also deutlich weniger als 50 Sitze. Dann dürfen die Wahlkreisgewinner mit den prozentual schlechtesten Ergebnissen nicht in den Bundestag.
Gegen diese neue Regel haben insbesondere CDU und CSU protestiert, weil sie befürchten, dass es ihre Kandidatinnen und Kandidaten besonders oft treffen könnte. Wie sich das neue Wahlrecht auf die hessischen Mandate auswirken könnte, lesen Sie hier.
Was bringt es, eine kleine Partei zu wählen?
Um überhaupt Sitze im Bundestag zu bekommen, braucht eine Partei entweder fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Direktmandate (drei Wahlkreisgewinner über die Erststimmen). Die Hürden für eine unbekanntere Partei, in den Bundestag einzuziehen, sind also hoch. Zum ersten Mal schaffen könnte es laut den Umfragen das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Auch für FDP und Linkspartei könnte es dieses Mal knapp werden.
Kleinere Parteien wie Freie Wähler und Tierschutzpartei landeten in der Vergangenheit unter zwei Prozent. Trotzdem ist eine Stimme für kleine Parteien nicht zwangsläufig verschenkt. Erhält eine kleinere Partei viele Stimmen, kann das Aufmerksamkeit auf ein Thema richten, das dieser Partei besonders wichtig ist - womöglich nehmen sich dann auch andere Parteien des Themas an.
Außerdem hängt von den Zweitstimmen ab, welche Parteien Geld vom Staat bekommen. Ab 0,5 Prozent bei der Bundestagswahl erhalten sie Geld. Je mehr Stimmen sie bekommen, desto höher fällt die Summe aus. Damit haben die Parteien mehr Mittel, um für sich zu werben und womöglich bei einer der kommenden Wahlen besser dazustehen.
Wann wird meine Stimme ungültig?
Wenn mehr als zwei Kreuze gesetzt werden oder man etwas zusätzlich auf den Stimmzettel schreibt oder kritzelt, ist er nicht gültig. Was dagegen geht: nur eine Erststimme oder nur eine Zweistimme zu vergeben, da sie separat auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
Was auch geht: Statt eines Kreuzes den gewünschten Kandidaten einkreisen, abhaken oder ein anderes Symbol zu malen - Hauptsache es ist klar ersichtlich, welcher Kandidat oder welche Kandidatin gemeint ist.
Was brauche ich im Wahllokal?
Die Wahlbenachrichtigung, die Ihnen von Ihrer Stadt oder Gemeinde mit der Post geschickt wurde, außerdem Ihren Personalausweis. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, können Sie trotzdem wählen gehen, dann werden Ihre Daten aus dem Personalausweis mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen. Stifte gibt es im Wahllokal, abgesehen davon brauchen Sie nichts.
Gibt es Verhaltensregeln im Wahllokal?
Grundsätzlich darf jeder Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlleiter müssen aber Personen verweisen, die die Ruhe und Ordnung im Wahlraum stören oder die Wahlhandlung und Ergebnisermittlung verzögern.
Bei der Kleidungswahl gilt zu beachten, dass auffällige Parteilogos nicht erlaubt sind.
Was muss ich in der Wahlkabine beachten?
Grundsätzlich darf sich immer nur ein Wähler oder eine Wählerin in der Wahlkabine aufhalten - das schreibt der Grundsatz der geheimen Wahl vor. Eine Ausnahme ist bei Kleinkindern möglich. Der Wahlvorstand kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Wähler sein Kind mit in die Wahlkabine nehmen kann.
Kann ein Wahlberechtiger nicht lesen oder leidet er unter einer körperlichen Beeinträchtigung, kann er eine Hilfsperson bestimmen, die ihn beim Wahlvorgang unterstützt. Diese Person ist allerdings zur Geheimhaltung verpflichtet.
Fotografieren oder filmen ist in der Wahlkabine verboten - die Wahl ist geheim. Das bedeutet auch, dass man kein Foto oder Video von sich beim Ausfüllen des Stimmzettels auf Instagram, TikTok oder anderen Sozialen Meiden teilen darf.
Was mache ich, wenn ich am Wahlsonntag krank werde?
Wer kurzfristig krank wird, kann trotzdem wählen - in diesem Fall geht das kurzfristig per Briefwahl. Dazu muss eine von Ihnen bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen am Sonntag bis 15 Uhr beim Wahlamt beantragen.
Vorgelegt werden müssen dafür die Vollmacht, Ihr Wahlschein, eine Kopie Ihres Personalausweises und der Personalausweis der bevollmächtigten Person, außerdem ein schriftlicher Nachweis über die plötzliche Erkrankung. Die von Ihnen persönlich ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt abgegeben werden.