Cannabis-Bußgeldkatalog vorgestellt Kiffen vor Kita oder Schule kostet 500 Euro

Seit April ist der Konsum von Cannabis in engen Grenzen erlaubt. Was Konsumenten genau droht, wenn sie diese Grenzen überschreiten, war bisher unklar. Jetzt hat Hessens Innenminister einen Bußgeldkatalog vorgestellt - mit saftigen Strafen.

Eine Frau hält einen qualmenden Joint.
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Cannabis-Bußgeldkatalog vorgestellt

hessenschau vom 25.06.2024
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Ein Tütchen nach dem Feierabend auf der Parkbank – dagegen hat der Staat seit dem Cannabis-Gesetz der Ampelregierung grundsätzlich nichts einzuwenden. Schon seit fast drei Monaten ist das Gesetz in Kraft.

Wo genau die Parkbank steht, ist dabei aber von entscheidender Bedeutung. In Sichtweite von Schulen oder in der Nähe von Kinderspielplätzen ist der Genuss des berauschenden Rauchwerks nämlich verboten und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

So stand es schon im Bundesgesetz. Aber wie hoch das Bußgeld ausfällt und wer für die Kontrollen zuständig ist, das sollen die Länder regeln. Hessen hat nun als eines der ersten Bundesländer beides abgearbeitet, die Details hat Innenminister Roman Poseck (CDU) am Dienstag im Landtag vorgestellt.

Am falschen Ort wird Kiffen teuer

1.000 Euro Bußgeld drohen künftig denjenigen, die Cannabis in der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen konsumieren. Wer an Schulen, Kitas, Kinderspielplätzen oder in deren Sichtweite mit einem Joint erwischt wird, muss 500 Euro zahlen.

Weitere Strafen:

  • wer mit mehr als 25 bis 30 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung erwischt wird, dem drohen 500 bis 1.000 Euro Bußgeld
  • in der eigenen Wohnung liegt die Grenze bei 50 bis 60 Gramm, das Bußgeld wieder 500 bis 1.000 Euro
  • wer Samen aus dem Nicht-EU-Ausland einführt, kann mit bis zu 30.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Der Bußgeldkatalog soll in den kommenden Tagen in Kraft treten und umfasst insgesamt 41 Tatbestände. Mehr als die Hälfte davon betreffen die Anbauvereine, die zum 1. Juli ihre Arbeit aufnehmen möchten.

Maximal 500 Mitglieder in Cannabis-Clubs

Sie dürfen höchstens 500 Mitglieder aufnehmen und jeder kann nur Mitglied in einem einzigen Verein sein. Bei einem Verstoß werden 300 Euro fällig. Auch müssen die Vereine sicherstellen, dass die Ernte nur an volljährige Mitglieder abgegeben wird - sonst müssen 750 Euro berappt werden.

Mit den Bußgeldern orientiere sich Hessen an anderen Bundesländern wie Hamburg und Bayern, die schon vergleichbare Regelungen erlassen haben, machte Innenminister Poseck deutlich. Ein regionaler Flickenteppich werde so vermieden.

Rechtstreu, restriktiv, pragmatisch

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Poseck sagte bei der Vorstellung der neuen Regelung, ihm sei eine "rechtstreue, restriktive und pragmatische" Lösung wichtig gewesen. Soll heißen: Der Minister macht kein Geheimnis daraus, dass er das Gesetz der Ampelregierung sowohl inhaltlich als auch handwerklich mindestens für "problematisch" hält. Da das Land aber zur Umsetzung verpflichtet war, hat er das "rechtstreu" erledigt.

Und dabei den Rahmen zur Beschränkung, den das Bundesgesetz eröffnet, ausgeschöpft. "Restriktiv" gehandhabt wird beispielsweise die Zahl der möglichen Anbauvereine. Ein sogenannter Cannabis Social Club pro 6.000 Bürgerinnen und Bürger ist erlaubt, das ergibt für Hessen eine Obergrenze von 1.059 Vereinen. Der Maßstab sind allerdings die Landkreise, so dass im Vogelsberg bis zu 17 Vereine möglich wären, in Frankfurt 129.

Stadtpolizei soll kontrollieren

"Pragmatisch" bezieht Poseck auf die Kontrollen durch Behörden. Hier will das Innenministerium die Last auf mehrere Schultern verteilen. Zuständig für die Genehmigung eines Vereins wird das Regierungspräsidium Darmstadt sein. Die Kontrolle der Konsumenten im öffentlichen Raum hingegen ist Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden – konkret also beispielsweise der Stadtpolizei.

Polizeigewerkschaft skeptisch

Genau an dem Punkt wird Jens Mohrherr skeptisch. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) weist darauf hin, dass die kommunalen Polizeien eben nicht "24/7" im Einsatz seien. "Die haben irgendwann Dienstschluss, danach ist die Landespolizei zuständig", sagte Mohrherr am Dienstag dem hr. Ohnehin sei es ihre Verantwortung, den fließenden Verkehr zu kontrollieren. Und da sieht die GdP eine offene Frage.

Denn der Grenzwert des berauschenden Wirkstoffs THC für Autofahrer ist noch nicht festgelegt. Außerdem lasse der Wert nicht mit einem einfachen Atemtest wie bei Alkohol ermitteln, sondern nur mit aufwändigeren Blut- oder Urinuntersuchungen. Mohrherr plädiert daher für "null-komma-null". Denn: "Wenn der erste Mensch von einem überfahren wird, der zugedröhnt ist, ist das Geschrei groß." Auch Innenminister Poseck hält einen Joint am Steuer grundsätzlich für keine gute Idee. Ohne einheitlichen Grenzwert konnte das Land aber noch kein Bußgeld dafür festlegen.

Opposition zufrieden

Zuspruch kommt von der FDP, die im Bund mitregiert und die Teil-Legalisierung mit vorangetrieben hat. In Hessen sitzen die Liberalen in der Opposition, finden Posecks Umsetzung aber gut. Endlich gebe es einen klaren Rechtsrahmen und damit klare Regeln für die Konsumierenden, erklärte Yanki Pürsün, der gesundheitspolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

Ohne der CDU-geführten Landesregierung einen Appell mitzugeben, kommt Pürsün jedoch nicht aus: Die müsse nicht nur juristisch, sondern auch ideologisch in der Wirklichkeit ankommen und aufhören, die Konsumentinnen und Konsumenten unter Generalverdacht zu stellen. "Permanent vor Folgen des Cannabiskonsums zu warnen, aber Bierfässer anzustechen und sich fröhlich zuzuprosten, passt nicht zusammen", so Pürsün.

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Redaktion: Christoph Scheld

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 25.06.2024, 16.45 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe