Corona-Regeln Maskenpflicht im Gesundheitswesen wird zum 1. März gelockert
Nach Plänen von Bund und Ländern sollen weitere Corona-Maßnahmen vorzeitig zum 1. März auslaufen - auch in Hessen.
Die Gesundheitsminister vereinbarten am Dienstag das Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll aber weiter eine Maskenpflicht gelten. Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) hatte darauf hingewiesen, dass am 1. März die Finanzierung der Corona-Tests ausläuft.