Fall Zübeyde Feldmann in Frankfurt: Rechtsmittel eingelegt
Zübeyde Feldmann wird sich ein weiteres Mal wegen Beihilfe zur Untreue vor Gericht verantworten müssen.
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht Frankfurt eingelegt. Das hatte die getrenntlebende Ehefrau des ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeisters zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.
Damit wäre Zübeyde Feldmann vorbestraft. Ihre Verteidiger haben deshalb ebenfalls Rechtsmittel eingelegt, sich aber nicht festgelegt, ob Berufung oder Revision.
Laut Urteil hatte die 37-Jährige von November 2014 bis April 2017 von der Arbeiterwohlfahrt Wiesbaden einen Minijob erhalten ohne dafür zu arbeiten. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Scheinvertrag, der ihr ein zusätzliches Gehalt verschaffen sollte. Dem folgte das Gericht.