Wer bekommt Geld aus der Energiepauschale und dem "Abwehrschirm"?

Die Politik will Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise entlasten und setzt dabei auf Geldzahlungen: Aber wer bekommt die Energiepauschale, wer geht womöglich leer aus und wie kann man sonst noch auf eine Finanzspritze hoffen? Fragen und Antworten.

Grafik mit einem 300 Euro-Geldschein
Geld fürs Heizen: 300 Euro Energiepreispauschale sollen Abhilfe schaffen, um über den Winter zu kommen. Bild © hessenschau.de
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Energiepreispauschale, Abwehrschirm, Soforthilfe: Die Politik bemüht sich, die Folgen der hohen Energie- und Lebenshaltungskosten abzufedern. Mittlerweile wurde das dritte Entlastungspaket geschnürt. Aber nicht alle profitieren in gleichem Maße.

Wer auf Geld hoffen kann und warum manche noch etwas warten müssen, klärt unser FAQ.

Heizkostenalarm und "Abwehrschirm": Wie profitiere ich als Privatperson?

Am Donnerstag (27. Oktober) wurde bekannt, dass eine milliardenschwere Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden in Planung ist: Kunden und Kundinnen sollen von ihrer Abschlagszahlung im Dezember einmalig befreit werden, der Staat springt ein. Das soll bei gestiegenen Energiekosten entlasten und etwas Zeit verschaffen bis die Gaspreisbremse im Frühjahr kommt. Allerdings muss der Bundestag noch zustimmen.

Die Abrechnung soll über den Energieversorger funktionieren. Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung. Das Geld kommt aus dem mit 200 Milliarden Euro gefüllten "Abwehrschirm" der Bundesregierung, von dem auch Unternehmen profitieren.

300 Euro aufs Konto: Wer bekommt die Energiepauschale?

Anspruch auf die Energiepauschale (EPP) haben alle Personen, die während des Jahres 2022 in Deutschland wohnen und einkommenssteuerpflichtig sind. Der Anspruch entsteht am 1. September 2022. Der Tag markiert aber keinen Stichtag. Auch wer erst später im Jahr eine Beschäftigung antritt, erhält die EPP. Allerdings dann nicht vom Arbeitgeber, sondern über die Einkommenssteuererklärung 2022.

Viele Arbeitnehmer haben aber die EPP mit ihrem Septembergehalt erhalten. Die 300 Euro-Pauschale ist steuerpflichtig, für viele bleibt netto deutlich weniger. Das soll auch fair wirken, denn wer weniger verdient und damit weniger Steuern zahlt, dem bleibt am Ende mehr.

Mit der Energiepreispauschale sollen laut dem hessischen Finanzamt jene profitieren, "die im aktiven Erwerbsleben stehen und die durch die aktuellen Energiepreise an den Tankstellen besonders belastet sind". Auch Auszubildende erhalten die Zahlung.

Manche Arbeitnehmer warten noch auf die Pauschale, die Arbeitgeber müssen sich um die Verteilung kümmern und das kann auch mal dauern. Auch Mini-Jobber profitieren. Selbstständige müssen einen Umweg in Kauf nehmen, ihre Einkommenssteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal wird herabgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat ausführliche Informationen, wer berechtigt ist und wer nicht auf seiner Internetseite.

Doppelt Geld? Was Rentnerinnen und Renter bekommen

Bisher sah es so aus, als würden Senioren und Seniorinnen leer ausgehen beim Geldsegen, dafür hagelte es Kritik. Vergangene Woche kam dann die Nachricht: Auch sie erhalten 300 Euro, das Geld soll im Dezember ausgezahlt werden. Es kommt ohne vorherige Anträge ganz automatisch.

Wer neben der Rente noch einen Job hat, könnte sogar doppelt kassieren, sofern der Job zur Energiepreispauschale berechtigt - dann landen gleich 600 Euro brutto auf dem Konto.

Was wurde für Familien versprochen?

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 um 18 Euro erhöht. Für Familien mit niedrigem Einkommen wurde der Kinderzuschlag im Juli auf 229 Euro pro Kind erhöht, zum 1. Januar 2023 folgt eine weitere Erhöhung auf 250 Euro. Das gilt bis die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Im zweiten Entlastungspaket war bereits ein Kinderbonus von 100 Euro enthalten. Neben dem Kinderbonus wurde im Juli ein monatlicher Kindersofortszuschlag von 20 Euro für Familen beschlossen, die Sozialleistungen erhalten.

Bekommen Studierende und Berufsfachschüler auch Energie-Geld?

Mit dem dritten Entlastungspaket wurde auch an Vollzeit-Studierende und Schüler und Schülerinnen an Berufsfachschulen gedacht, sie bekommen eine Einmalzahlzahlung von 200 Euro. Wann das Geld kommt, ist allerdings noch unklar.

Auch hier gilt: Wer zusätzlich einen Job hat, sollte prüfen, ob es nicht womöglich auch das Energiegeld von 300 Euro noch oben drauf gibt.

Wie werden Sozialhilfe- und Wohngeld-Empfänger sowie Arbeitslose unterstützt?

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung wurde bereits im Sommer eine Einmalzahlung von 200 Euro angekündigt. Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld erhalten 100 Euro.

Wer Wohngeld bezieht, bekommt einen Heizkostenzuschuss von 270 Euro, Auszubildende und Studierende, die Bafög beziehen, bekommen 230 Euro. Mit dem dritten Enlastungspaket soll es für die Zeit zwischen September und Dezember für Wohngeldempfänger einen zweiten Heizkostenzuschuss geben: Für eine Person 415 Euro, für zwei sind es insgesamt 540 Euro. Zu Beginn kommenden Jahres soll es außerdem eine Wohngeldreform geben, insgesamt sollen dann zwei Millionen Menschen berechtigt sein.

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Infos zu den Entlastungspaketen

Über das aktuell dritte Entlastungspaket informiert die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Wer sich im Detail durchlesen will, wer von der Energiepreispauschale profitiert, kann sich beim Bundesfinanzministerium oder dem hessischen Finanzministerium informieren.

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Sendung: hr4, 27.10.2022, 12.15 Uhr

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Quelle: hessenschau.de