"Nicht verfassungskonform" FDP klagt für mehr Geld für Privatschulen

Die Finanzierung der Privatschulen durch das Land ist in den Augen der Freien Demokraten nicht verfassungsgemäß. Deswegen haben sie Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht.

Lehrerin an digitalem Whiteboard macht Matheaufgaben vor Kindern, die sich melden
Privatschulen bekommen laut FDP nicht genug Geld. Bild © dpa / picture alliance, Symbolbild
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Die Privatschulen bekommen nach Ansicht der FDP nicht genug Geld. Die Landtagsfraktion hat deswegen Klage gegen das Land beim Staatsgerichtshof in Wiesbaden eingereicht, wie die Partei am Freitag mitteilte.

Das Land müsse Privatschulen angemessen finanzieren, sagte der bildungspolitische Sprecher Moritz Promny am Freitag. "Genau das ist aber nicht der Fall." Das zuständige Kultusministerium teilte auf Anfrage des hr mit, dass man sich nicht zu laufenden Verfahren äußern möchte.

Klage gegen erneuertes Gesetz

Verantwortlich für die angebliche Unterfinanzierung sei laut FDP das sogenannte Ersatzschulfinanzierungsgesetz, das im vergangenen Jahr noch von der schwarz-grünen Koalition erneuert wurde. Laut Gesetz haben Privatschulen in Hessen einen Anspruch auf 80 Prozent der Kosten von Schülerinnen und Schülern in staatlichen Schulen. Bei Förderschulen sind es sogar 85 Prozent.

Tatsächlich würden nur etwa 70 Prozent der Kosten gedeckt, rechnet die FDP in ihrer Mitteilung vor. Privatschulen seien demnach gezwungen, höhere Schulgelder zu verlangen. Das schließe wiederum viele Familien aus und verletze die Chancengerechtigkeit. Die Auswahl der Schule dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, sagte Promny. "Die Landesregierung handelt nicht verfassungskonform."

FDP kritisiert Bemessungszeitraum

Das Problem ist in den Augen der FDP die Bemessungsgrundlage, die in der Neuregelung des Gesetzes festgelegt ist. Erstmals findet das Gesetz im laufenden Jahr Anwendung. Zur Berechnung der Finanzierung legte das Land im Vorfeld aber das fiktives Startjahr 2022 fest, für das wiederum die durchschnittlichen Kosten der Jahre 2019 bis 2021 herangezogen wurden. Auf dieser Basis fänden auch Anpassungen für die Folgejahre statt.

Der Versatz von etwa zwei Jahren führe dazu, dass die finanzielle Förderung der Privatschulen nicht den tatsächlichen anfallenden Kosten entspreche, erklärte Promny dem hr. So kommt die FDP auf die angeführten 70 Prozent. die Vielfalt der Privatschulen dürfe nicht durch "eine mangelhafte Finanzierung" gefährdet werden.

In Hessen waren im Schuljahr 23/24 mehr als 250 Schulen in privater Trägerschaft, wie aus einer Auflistung des Statis´tischen Bundesamtes hervorgeht. Demnach wurden die Schulen von rund 50.000 Schülerinnen und Schüler besucht.

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de mit Material von Michel Setz