Frankfurter AWO-Affäre Keine Ermittlungen gegen Frau von Peter Feldmann

Im Prozess um den verurteilten Frankfurter Ex-Oberbürgermeister Feldmann ging es auch um die Rolle seiner damaligen Lebensgefährtin. Die Staatsanwaltschaft hat nun begründet, warum sie keine Ermittlungen zu befürchten hat.

Peter Feldmann zusammen mit seiner Ehefrau Zübeyde im Jahr 2018.
Peter Feldmann zusammen mit seiner Ehefrau Zübeyde im Jahr 2018. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen die Frau des abgewählten und inzwischen verurteilten Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD). Es gebe keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme, "da es sich bei ihr nicht um eine Amtsträgerin handelt", sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Dienstag der dpa.

Das Frankfurter Landgericht hatte den früheren Oberbürgermeister vergangene Woche wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Prozess ging es um Feldmanns enge Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Anstellung und übertarifliche Bezahlung seiner Frau Zübeyde in einer AWO-Kita.

Einstellungszusage beim Abendessen

Die damalige Freundin und spätere Ehefrau von Peter Feldmann hatte bei einem gemeinsamen Abendessen 2014 mit der damaligen AWO-Sonderbeauftragten Hannelore Richter eine Zusage für den Posten als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita bekommen - trotz fehlender Qualifikation und Berufserfahrung.

Zudem wurde ihre Arbeit in der Kita überdurchschnittlich gut vergütet. Ihr wurde außerdem ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den sie schließlich auch während der Elternzeit nutzte.

Auch keine Beihilfe zur Vorteilsannahme

Dennoch komme auch der Vorwurf Beihilfe zur Vorteilsannahme in diesem Fall nicht in Betracht, hieß es nun von der Staatsanwaltschaft. Es sei nicht nachweisbar gewesen, "dass sie subjektiv erkannt hat, dass im Zusammenhang mit der Einstellungszusage als Leiterin der Kita eine Unrechtsvereinbarung zwischen Hannelore R. und Peter F. geschlossen wurde." Soweit ihr ein überhöhtes Gehalt versprochen und bezahlt wurde, gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie in strafbarer Weise daran mitgewirkt habe.

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Sendung: hr-iNFO, 27.12.2022, 15 Uhr

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Quelle: dpa/lhe