Gerichtsbeschluss Hessen-AfD darf vorerst nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Weiterer Erfolg der hessischen AfD: Der Verfassungsschutz darf die gesamte Partei in Hessen vorerst nicht mehr als Verdachtsfall beobachten oder behandeln, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Beobachtung bereits eingeschränkt.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden beschloss am Mittwoch, dass die hessische AfD vorerst nicht mehr durch das Landesamt für Verfassungsschutz als sogenannter "Verdachtsfall" beobachtet oder behandelt werden darf.
Dieser Beschluss gilt laut Gericht so lange, bis über entsprechende Klagen der AfD endgültig entschieden wurde. Wann das der Fall sein wird, ist unklar.
Teilerfolg der AfD bereits vor anderthalb Wochen
Bereits vor anderthalb Wochen hatte der Verfassungsschutz gegenüber dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erklärt, vorerst weder Abgeordnete noch Kandidaten der AfD in Bundestag, Landtag oder Europaparlament zu überwachen, nur weil sie Mitglieder der Partei sind. Die Behörde und auch das Innenministerium wollten vorerst auch nicht mehr öffentlich über die Beobachtung berichten. Es war bereits ein Teilerfolg für die AfD.
Die hessische AfD hatte zuvor drei Klagen erhoben, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Anfang September öffentlich angekündigt hatte: Es nehme die nachrichtliche Beobachtung der Partei auf, weil sie ein rechtsextremer Verdachtsfall sei. So verklagte die AfD den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein, Innenminister Peter Beuth (beide CDU) und den Verfassungsschutz.
Hessische AfD: "Zu Unrecht als Verdachtsfall geführt"
Über den neuen Gerichtsbeschluss hieß es aus der Hessen-AfD am Mittwoch, er gehe über die Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes hinaus, weil das Beobachtungsverbot nun ausnahmslos alle hessischen AfD-Mitglieder einschließt. Man sei froh, dass das Gericht hier im Sinne der Chancengleichheit der Parteien entschieden habe.
"Die hessische AfD wird aus unserer Sicht zu Unrecht als Verdachtsfall geführt und es entsteht ein erheblicher Schaden, ein Jahr vor der Landtagswahl den Bürger bei seiner Wahlentscheidung zu verunsichern, indem die AfD mit unfairen Mitteln stigmatisiert wird", teilte AfD-Landessprecher Robert Lambrou mit.
Verfassungsschutz lehnte generelle Einstellung ab
Bislang hatte der Verfassungsschutz die generelle Einstellung der AfD-Beobachtung gegenüber dem Gericht ausdrücklich abgelehnt.
Begründung: Werde am Ende die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall bestätigt, könnten bis dahin zu viele Informationen über verfassungswidrige Bestrebungen verloren gegangen sein. Ein solches "Beobachtungsdefizit" sei nicht zu rechtfertigen, wenn es um den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehe.
Im März hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass sich die Bundes-AfD die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall und eine entsprechende Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst gefallen lassen muss. Dagegen geht der AfD-Bundesverband gerichtlich ebenso vor wie der Landesverband gegen die Überwachung in Hessen.
Co-Landeschef hat Sympathien mit Identitären
Die hessische AfD betont unter Lambrou immer wieder, sie sei bürgerlich-konservativ. Sein Co-Landesvorsitzender Andreas Lichert sagte beim Nominierungsparteitag in Melsungen (Schwalm-Eder) im Oktober, er habe ohne Mitglied zu sein "starke Sympathien" gegenüber der völkisch orientierten Identitären Bewegung. Diese wird von Verfassungsschützern als rechtsextrem bewertet.
Lichert erhielt lauten Applaus und anschließend mit 85 Prozent Zustimmung für seine Kandidatur auf Platz zwei. Das war ein besseres Ergebnis, als Lambrou es mit 78 Prozent als Spitzenkandidat erhalten hatte.
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Sendung: hr-iNFO, 19.10.2022, 19.00 Uhr
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