Gerichtsurteil Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch einstufen

Der Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistisch bewerten. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln agiert die Junge Alternative gegen das Demokratieprinzip. Im Hessischen Landtag sitzen vier Mitglieder der Organisation.

Protest gegen den Bundeskongress der Jungen Alternative im April 2021 in Volksmarsen.
Protest gegen den Bundeskongress der Jungen Alternative im April 2021 in Volkmarsen (Waldeck-Frankenberg). Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Gesichert extremistische Bestrebung - so darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jugendorganisation der AfD, Junge Alternative (JA), einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln, wie es am Dienstag mitteilte.

Bislang hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft.

"Völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff"

In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es unter anderem, die JA vertrete weiterhin "einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff". Der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss "ethnisch Fremder" seien eine zentrale politische Vorstellung der AfD-Jugendorganisation. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar.

Hinzu komme bei der JA eine massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation. So würden Asylbewerber sowie Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt.

Gericht: Gegen die Prinzipien der Demokratie

Die JA handele auf allen politischen Ebenen gegen die Prinzipien der Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland werde mit diktatorischen Regimen, "insbesondere dem NS-Regime und der DDR" gleichgesetzt. Auch die Verbindungen der Jugendorganisation mit verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung würden für eine Verdichtung der Verdachtsmomente sprechen. 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können dagegen Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Vier JA-Mitglieder im Hessischen Landtag

Mitglieder der Jungen Alternativen im Hessischen Landtag: Die AfD-Abgeordneten Pascal Schleich, Jochen Kurt Roos, Gerhard Bärsch, Maximilian Müger (v.l.).
Mitglieder der Jungen Alternativen im Hessischen Landtag: Die AfD-Abgeordneten Pascal Schleich, Jochen Kurt Roos (oben v.l.), Gerhard Bärsch, Maximilian Müger (unten v.l.). Bild © hr

Die Zahl der JA-Mitglieder in Hessen wird im jüngsten Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz von 2022 auf rund 50 geschätzt. Das Landesamt bewertet die Junge Alternative Hessen als rechtsextremistisch und beobachtet die Jugendorganisation.

Im Hessischen Landtag, der sich im Januar neu konstituiert hat, befinden sich innerhalb der 27-köpfigen AfD-Fraktion vier Mitglieder der Jungen Alternativen. Wie ein Sprecher der AfD-Fraktion dem hr am Dienstag bestätigte, handelt es sich um die Abgeordneten Gerhard Bärsch und Pascal Schleich aus dem Vogelsbergkreis sowie um Jochen Kurt Roos und Maximilian Müger aus dem Landkreis Offenbach.

Der Vorsitzende der Landtagsfraktion, Robert Lambrou, hatte der JA auf dem Landesparteitag im November in Karben (Wetterau) den Rücken gestärkt. "Die Junge Alternative ist fester Bestandteil der AfD", sagte Lambrou.

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Hessischer Landtag: Die neue AfD-Fraktion

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Grundlage für Verbotsverfahren

Die Einstufung als gesichert extremistisch ist Grundlage für ein Verbotsverfahren. Da die JA ein Verein und keine Partei-Organisation ist, könnte sie vom Bundesinnenministerium verboten werden.

"Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag in einer Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts. "Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen", fügte sie hinzu.

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FAQ: Ist ein Verbot der Jungen Alternative möglich?

Was bedeutet die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts für ein mögliches Verbotsverfahren? Einschätzungen von Kolja Schwartz aus der ARD-Rechtsredaktion bei tagesschau.de.

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Seit Wochen Proteste gegen Rechtsextremismus

Seit Wochen demonstrieren bundes- und hessenweit teils zehntausende Menschen für Demokratie sowie gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Erst am Montag kamen laut Polizei rund 19.000 Menschen auf dem Frankfurter Römerberg zusammen.

Ein Anlass für die Kundgebungen sind Recherchen des Netzwerks Correctiv zu einem Treffen Rechtsextremer im November in Potsdam, an dem auch hochrangige AfD-Mitglieder teilnahmen. Dabei sei es unter dem Schlagwort "Remigration" (Rückwanderung) um eine Strategie für eine massenhafte Umsiedlung von Migrantinnen und Migranten gegangen.

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Sendung: hr-iNFO, 06.02.2024, 13 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, dpa, epd