Gutachter: Corona-Ausschuss im Landtag darf weiter tagen
Der Corona-Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag darf weiter tagen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachter, der vom Landtag eingesetzt wurde.
Laut Gutachter darf der Ausschuss nicht gegen den Willen der Minderheit unterbrochen werden. Die AfD hatte im Februar für die Fortführung des Ausschusses plädiert. Die anderen Fraktionen beschlossen dagegen mehrheitlich eine Aussetzung. Erst müsse die AfD-Klage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof entschieden sein.
Um den U-Ausschuss und dessen Auftragspunkte gibt es seit Monaten Streit. Der Landtag hatte im Juni 2024 den Ausschuss auf Betreiben der AfD eingesetzt. Zu dem AfD-Antrag mit insgesamt 43 Einzelpunkten hatte das Parlament auf Initiative der übrigen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP wegen verfassungsrechtlicher Bedenken schon mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten diese vier Fraktionen den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte, die nach ihrer Ansicht alleine mit der Verfassung vereinbar sind.
Die AfD-Fraktion reichte beim Hessischen Staatsgerichtshof Klage ein, um ihre ursprünglichen 43 Fragen im Corona-Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Wann der Staatsgerichtshof ein Urteil fällen wird, ist offen.