Anreiz und Auflagen für Niederlassung Hebammen in Hessen bekommen Startförderung vom Land

Um freiberuflichen Hebammen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern, gibt es ab August eine Finanzspritze vom Land. Der Verband hessischer Hebammen ist zufrieden. Doch weitere Probleme bleiben.

Eine Hebamme misst den Kopfumfang eines Säuglings
Gut bemessen? Für Materialkosten können Hebammen in Hessen künftig Landesförderung beantragen Bild © picture-alliance/dpa
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Hebammen, die freiberuflich in Hessen arbeiten wollen, können sich künftig auf Fördergeld vom Land freuen. Die sogenannte Niederlassungsförderung beträgt auf Antrag 5.000 Euro, wenn die Hebamme neu anfängt oder ihre Tätigkeit wiederaufnimmt. Für ein neu gegründetes Geburtshaus oder wenn in einem bestehenden Geburtshaus mehr Leistungen angeboten werden als bisher, gibt es 10.000 Euro.

"Hebammen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag dafür, dass junge Familien in einer ganz besonderen Phase in ihrem Leben unterstützt werden und Sicherheit in dieser neuen Lebensphase gewinnen können", sagte Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz (CDU) am Montag bei der Vorstellung der neuen Richtlinie, die ab dem 1. August gelten soll.

Die Finanzspritze könne auch dazu beitragen, dass Hebammen wieder in den Beruf zurückkehren, so die Ministerin. "Sie ist ein weiterer Meilenstein, damit auch zukünftig für Schwangere, Mütter und Neugeborene ein flächendeckendes Angebot und eine qualitativ hochwertige Versorgung in Hessen gewährleistet ist."

Kosten für Praxisbedarf oder Miete

Das Fördergeld ist für Materialien und Fortbildungen, aber auch für Miete oder Transportmittel gedacht. Es müssen jedoch Kosten sein, die während der Niederlassung angefallen sind. Im Gegenzug verpflichten sich die Hebammen, für mindestens zwei Jahre kassenfinanzierte Regelleistungen in Hessen anzubieten und im Schnitt mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Tun sie dies nicht, kann es sein, dass das Geld zurückgezahlt werden muss.

"Die Förderung erleichtert den Hebammen wesentlich den Einstieg in die Freiberuflichkeit und bietet auch bestehenden Geburtshäusern eine Weiterentwicklung", freut sich Martina Klenk, 1. Vorsitzende des Landesverbandes der Hessischen Hebammen. Der Verband habe sich lange für diese Förderung stark gemacht. Dass sie jetzt komme, sei ein gutes Signal aus der Politik.

Wie viele Hebammen von der Förderung profitieren könnten, ist nicht ganz klar. Offizielle Zahlen zu freiberuflichen Hebammen in Hessen gibt es nicht. Der Hessische Hebammenverband hat etwa 1.500 Mitglieder, bundesweit sind fast 19.000 freiberufliche Hebammen tätig.

Versicherungsproblem nicht gelöst

Ein teures Problem, das durch die Landesförderung nicht gelöst wird, ist die Berufshaftpflichtversicherung, die freiberufliche Hebammen abschließen müssen. Die Kosten dafür variieren je nach Leistung, die angeboten wird.

Bietet eine Hebamme außerklinische Geburtshilfe an, oder arbeitet sie als Beleghebamme in einer Klinik, werden laut Deutschem Hebammenverband wegen des hohen Risikos, das der Beruf birgt, jährlich bis zu 14.000 Euro fällig. Ein Teil kann zwar über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, allerdings müssen die Hebammen in Vorleistung treten.

Wird lediglich Vor- und Nachsorge angeboten, kostet die Versicherung nur zwischen 470 und 750 Euro pro Jahr - ein möglicher Grund, warum bundesweit nur rund ein Viertel der Hebammen außerklinische Geburtshilfe leistet.

Pauschalen unabhängig von Beratungsdauer

Ein weiterer Kostenfaktor: die Zeit. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet für abzurechnende Leistungen der Hebammen nur Pauschalbeträge, zwischen 8 Euro für eine Beratung in der Schwangerschaft und knapp 40 Euro für einen Hausbesuch im Wochenbett. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange diese Termine dauern.

Martina Klenk vom Hessischen Hebammenverband nimmt beim Vergütungsproblem die Landesregierung in Schutz. Das sei nicht Aufgabe des hessischen Ministeriums, sondern hierzu liefen die Verhandlungen auf Bundesebene "auf Hochtouren". Die Landesförderung sei ein "wichtiger Mosaikstein" zur Verbesserung der Situation von Hebammen in Hessen.

Ergebnisse des Runden Tischs

Die neue Richtlinie ist ein Ergebnis der Arbeit des Runden Tischs "Zukunftsprogramm Geburts- und Hebammenhilfe in Hessen". Seit fünf Jahren erarbeiten die Beteiligten Handlungsempfehlungen.

Bereits umgesetzt wurden die Förderung von hebammengeleiteten Kreißsälen sowie das Modellprojekt Kreißsaal am Frankfurter Bürgerhospital, bei dem Hebammen der Wiedereinstieg in die klinische Geburtshilfe ermöglicht werden sollte.

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Neuer Kreißsaal in Frankfurt ist von Hebammen geleitet

hs
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Quelle: hessenschau.de