Hessen gelassen nach Legasthenie-Urteil des Bundesverfasssungsgerichts
Nach einem Urteil des Bundesverfasssungsgerichts zu einem Legasthenievermerk in bayrischen Abiturzeugnissen sieht Hessen keinen Handlungsbedarf.
Hessen habe schon vor Jahren seine Rechtslage entsprechend geändert, teilte das Kultusministerium am Mittwoch mit. Drei bayrische Abiturienten des Jahrgangs 2010 hatten geklagt, weil in ihren Zeugnissen vermerkt war, dass Teilleistungen wegen ihrer Legasthenie nicht bewertet wurden. Bei Schülern mit anderen Behinderungen gab es keinen Vermerk. Das Gericht sah darin eine Benachteiligung der Kläger.