Hessen will Überwachung von Cannabis-Clubs regeln
Hessen will mit einer Rechtsverordnung unter anderem die Genehmigung und Überwachung der Cannabis-Clubs regeln.
Cannabis-Clubs dürfen unter strengen Vorgaben, etwa mit Mindestabständen zu Schulen und Kitas, bundesweit zum 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen. Das hessische Kabinett werde vorher, womöglich schon "binnen Wochen", die neue Rechtsverordnung erlassen, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit. Im Bundesland bereiten sich bereits Cannabis-Clubs auf ihren wichtigen Stichtag 1. Juli vor.
Die Abstimmungen zwischen verschiedenen hessischen Ministerien zur weiteren Umsetzung der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis vor einem Monat "befinden sich auf der Zielgeraden", ergänzte die Sprecherin. Sie bekräftigte, dass Hessen die Einrichtung von Cannabisverbotszonen etwa für Großveranstaltungen prüfe und einen Bußgeldkatalog vorbereite. In vielerlei Hinsicht wie zum Beispiel im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes seien zu dieser Droge auch kommunale Gefahrenabwehrverordnungen denkbar.
Polizei-Gewerkschaft: Kontrollarbeit massiv zugenommen
Unter dessen sorgt die Cannabis-Legalisierung auch in Hessen weiter für Kritik. Wegen des seit einem Monat gültigen Gesetzes hat sich aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen der Arbeitsaufwand für die Beamtinnen und Beamten deutlich erhöht. "Wir haben eine massive Zunahme an Kontrollarbeit, weil die Länder einfach nicht vorbereitet waren und auch Hessen nicht vorbereitet ist", sagte der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr der Deutschen Presse-Agentur.
"Es fehlen Verwaltungsvorschriften. Es fehlen Handlungsanweisungen gerade für die Kommunen. Es fehlen gesetzliche Grundlagen für die Polizei." So sei nach wie vor nicht geregelt, wie viel Cannabis-Konsum im Straßenverkehr erlaubt ist.
Seit dem 1. April sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Seither ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum straffrei. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm.