Hessengeld Neue Förderung für Immobilienkäufer in Hessen startet

Immobilienkäufer können ab sofort Geld aus dem neuen Förderprogramm Hessengeld beantragen. Die Landesregierung will damit vor allem junge Familien und Erstkäufer unterstützen. Aus Sicht der Grünen ist das Programm aber alles andere als gerecht und wirksam.

 Die sich noch im Rohbau befindenden Wohnhäuser im sogenannten "Schonhof-Viertel" in Frankfurt sind von Baugerüsten umzäunt.
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Hessengeld – Förderprogramm startet

hs 19.09.2024
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Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger in Hessen das sogenannte Hessengeld digital beantragen. Das neue Förderprogramm richtet sich vor allem an junge Familien und Erstkäufer, die ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung kaufen wollen.

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Der erste Auszahlungstermin sei für den 15. November 2024 geplant, teilten Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Alexander Lorz (beide CDU) am Donnerstag in Wiesbaden mit. Der Traum vom Eigenheim rücke damit für viele Menschen ein Stück näher, sagte Rhein. Schon jetzt gebe es viele Anfragen.

Die Anträge laufen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Nötig sind laut Finanzministerium die Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbssteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie eine Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten.

Entlastung bei der Grunderwerbsteuer

Das Hessengeld ist eines der zentralen Projekte des "Sofortprogramms" der schwarz-roten Landesregierung, die seit Januar im Amt ist. Die Förderung soll bei der Grunderwerbsteuer entlasten, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird.

In Hessen fallen sechs Prozent des Kaufpreises als Steuer an - bei einem Haus für 300.000 Euro sind das 18.000 Euro.

Pro Käufer bis zu 10.000 Euro

Das neue Programm sieht vor: Wer den Antrag bewilligt bekommt, erhält pro Käufer bis zu 10.000 Euro. Paare bekommen maximal 20.000 Euro. Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es zusätzlich bis zu 5.000 Euro. Der Betrag wird aber nur bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Steuer gewährt.

Das Geld kommt dabei nicht auf einmal, sondern wird in zehn jährlichen Raten ausgezahlt. Die Förderung gilt rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde.

SPD: "Beispielhafte Förderung"

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Tobias Eckert, nannte das Hessengeld am Donnerstag eine "bundesweit beispielhafte Förderung von Wohneigentum". Die Landesregierung entlaste damit Menschen auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden.

Man unterstütze diejenigen, die wegen gestiegener Baukosten und Zinsen eine finanzielle Überforderung fürchten und deswegen vom Kauf eines Eigenheims zurückschreckten.

Grüne: "Unwirksam, ungerecht und unseriös"

Doch nicht alle sind überzeugt vom neuen Förderprogramm der Landesregierung. Scharfe Kritik gibt es von den Grünen im Landtag: Das Hessengeld sei "unwirksam, ungerecht und unseriös", teilte die Fraktion am Donnerstag mit.

Käuferinnen und Käufer müssten zuerst die volle Grunderwerbssteuer auf einen Schlag zahlen. "Danach erhalten sie Häppchen davon über 10 Jahre zurück. So ist das Hessengeld nur ein fauler Kredit anstatt der versprochenen großzügigen Unterstützung des Landes", sagte die Abgeordnete Miriam Dahlke.

Außerdem werde das Hessengeld "völlig unabhängig vom Einkommen oder Vermögen gewährt". Das setze der Ungerechtigkeit die Krone auf, sagte Dahlke weiter. Gerechter und günstiger als das Hessengeld sei hingegen eine Zinsbremse für Immobilienkredite bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

Verbände: Hessengeld nicht genug

Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen hatte das Hessengeld-Programm bereits bei der Ankündigung im April begrüßt, bezeichnete es aber als nur einen Schritt in der "extrem schwierigen Lage" im Wohnungsbau. Vor allem müssten die Baukosten sinken. 

Der Immobilienbesitzerverband "Haus & Grund" nannte das Hessengeld vor einigen Monaten einen "Schritt in die richtige Richtung". Ein Dämpfer für viele Erwerber werde sein, dass sie durch die Auszahlung des Hessengeldes über einen Zeitraum von zehn Jahren zunächst nicht unerheblich in Vorleistung treten müssten.

Redaktion: Emal Atif

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau,

Quelle: dpa/lhe