Plan des Bundesjustizministeriums Hessens Justizminister Poseck gegen Videos von Strafprozessen
Die Bundesregierung will Strafprozesse filmen und den Ton in Text umwandeln lassen. Hessens Justizminister Poseck ist dagegen. Er warnt unter anderem vor erheblichen Gefahren für die Hauptverhandlung.
Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) hat sich gegen die geplante Video-Dokumentation von Strafprozessen ausgesprochen. Er erklärte am Dienstag in Wiesbaden: "Der Bundesjustizminister sollte sein Vorhaben stoppen."
Poseck verwies auf ein "ausnahmslos kritisches Votum" aus der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis. Die vorgesehenen Änderungen bedeuteten erhebliche Gefahren für die Hauptverhandlungen, die der Wahrheitsermittlung dienten.
Sorge um Persönlichkeitsrechte von Opfern
Zeugen könnten durch die Kameras eingeschüchtert werden und sich anders verhalten, befürchtet Poseck. Nicht ohne Grund warnten auch Vertreter von Opfern vor Änderungen.
"Durch die kaum zu verhindernde Weitergabe von Aufzeichnungen im Netz können Persönlichkeitsrechte von Opfern von Straftaten schweren Schaden nehmen", sage Poseck, der selbst jahrelang als Richter arbeitete. Poseck war Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt und Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs.
Auch der Deutsche Richterbund hatte die Pläne des Bundesjustizministeriums kritisiert. Eine verpflichtende Video-Dokumentation lehnt der Richterbund ab.
Tonaufnahme soll automatisch verschriftlicht werden
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im November 2022 einen Referentenentwurf "für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung" vorgestellt.
Der Entwurf sieht vor, die Hauptverhandlung künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln.
Laut Bundesregierung soll das die Dokumentation von Prozessen beschleunigen und bei Revisionsverfahren zu helfen.
Sendung: hr-iNFO, 21.02.2023, 15.00 Uhr
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