Kontrolle von Tätern Hessische Initiative zu Fußfesseln gegen Femizide kommt in den Bundesrat

Eine Frau wird von ihrem Ex getötet, obwohl der ein Näherungsverbot hatte - solche Fälle könnten durch eine Fußfessel für bekannte Gewalttäter verhindert werden. Auf Initiative von Hessen wird sich nun der Bundesrat mit der Frage beschäftigen.

Ein Mann trägt im Landeskriminalamt eine elektronische Fußfessel.
Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel. Bild © dpa
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Elektronische Fußfessel

Animation von Mann mit Fußfessel, der sich Haus mit Opfer nähert
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Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) will, dass die Fußfessel bundesweit zu einem Mittel wird, um Täter von häuslicher Gewalt abzuhalten. Am Donnerstag stellte er dazu eine Bundesratsinitiative vor.

Die Fußfessel würde Alarm auslösen, wenn ein Gewalttäter, der bereits ein Näherungsverbot bekommen hat, trotzdem seinem Opfer auflauert. In Ländern wie Spanien habe diese Methode der Echtzeitüberwachung große Erfolge gezeigt beim Versuch, die Tötung von Frauen durch ihren Partner oder Ex-Lebensgefährten zu verhindern.

Justizminister Heinz: "Alles spricht dafür"

Hessen will sich daran ein Vorbild nehmen. Justizminister Heinz will, dass das Gewaltschutzgesetz entsprechend geändert wird, um die Nutzungsmöglichkeiten von Fußfesseln auszuweiten. Das geht nur auf der Bundesebene. Im September steht der hessische Antrag nun auf der Tagesordnung des Bundesrats.

Bei seiner "Rechtsstaat-Tour" durch Hessen traf Minister Heinz am Donnerstag die Opferinitiative Weisser Ring in Eschborn (Main-Taunus), die schon lange die Fußfessel fordert. Er besuchte auch einen "Runden Tisch gegen häusliche Gewalt" im Amtsgericht Wetzlar (Lahn-Dill). Die Forderung nach einer "Fußfessel für Frauenschläger" war bereits Thema im CDU-Wahlkampf vor der Landtagswahl, die Bundesratsinitiative kündigte Heinz vor Monaten an.

Justizminister Heinz will Länder überzeugen

Der größte Widersacher ist laut dem Minister bisher die FDP mit Bundesjustizminister Marco Buschmann. "Alle Argumente sprechen dafür, nur Herr Buschmann sperrt sich dagegen", sagte Heinz dem hr am Donnerstag.

Aber er sei optimistisch und hoffe auf Unterstützung seiner Initiative, es gebe positive Signale von Politikern "jeder Couleur" sowie den Justiz- und Innenministern der Länder. "Jetzt ist Handlungsbedarf", ist sich Heinz sicher. Für seine Initiative braucht Hessen im September die Unterstützung von anderen Bundesländern im Bundesrat.

Bundesjustizminister will andere rechtliche Verankerung

Bundesjustizminister Buschmann hatte es bisher abgelehnt, die Fußfessel im Bundesgesetz zu verankern. Er vertritt schon länger die Haltung, die Länder könnten über das Polizeigesetz selbst eine Fußfessel anordnen. Das sei aber nur unzureichend, sagt Heinz, weil die Fußfessel in dieser Form nur für zwei bis drei Wochen angeordnet werden könne.

Das Bundesjustizministerium widerspricht: Dass die Anordnung einer elektronischen Fußfessel auf Grundlage des Polizeirechts nur für wenige Wochen möglich wäre, sei eine "Fehlvorstellung", teilte ein Ministeriumssprecher am Freitag auf hr-Anfrage mit. Mit einer entsprechenden Änderung im Polizeigesetz, wofür die Länder zuständig sind, sei auch eine längere Anordnung möglich.

Die rechtliche Verankerung im Polizeigesetz der Länder sei sinnvoller, weil Opfer von häuslicher Gewalt sich in der Regel zunächst an die Polizei wendeten, sagte der Sprecher. "Eine bundeseinheitliche Regelung im Gewaltschutzgesetz könnte eine Regelung in den Polizeigesetzen der Länder womöglich flankieren - aber nicht ersetzen." Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasse sich derzeit mit dem Thema.

2023 hessenweit 19 Frauen durch Ex oder Partner getötet

Die Bundesratsinitiave begründet Hessen auch mit dem Anstieg von häuslicher Gewalt: 2023 sei eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden, ein Anstieg von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. "Selbst wenn es den Betroffenen gelingt, sich aus einer gewaltbelasteten Beziehung zu lösen und sich Unterstützung zu holen, kommt ihnen allzu oft kein konsequenter Schutz zu", heißt es im hessischen Antrag, Kontaktsperren oder Näherungsverbote seien oft nicht effektiv genug.

Die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt steigt: 12.000 Fälle waren es im Jahr 2023 in Hessen, 500 mehr als im Vergleichszeitraum im Vorjahr. 19 Frauen wurden allein 2023 von ihrem aktuellen oder Ex-Partner getötet.

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Redaktion: Sonja Süß

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau,

Quelle: Mit Material von Benjamin Holler. , hessenschau.de, dpa/lhe