Hochwasserschäden - Hilfe für Bauern und Winzer in Hessen
Landwirte mit Hochwasserschäden sowie Winzer und Obstbauern mit Spätfrost im Frühling können jetzt finanzielle Hilfe beantragen.
"Die Ausgleichszahlungen betragen bis zu 50 Prozent des ermittelten Schadens, maximal jedoch 20.000 Euro pro Antragsteller", teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 Euro. Die neue "Hochwasser-Nothilfe 2024" sei mit bis zu zwei Millionen Euro ausgestattet. Der Schadensausgleich kann bis zum 15. November digital beantragt werden.