Bis zu 1.200 Euro Rund zehn Prozent der Kommunen erhöhen Hundesteuer

Knapp zehn Prozent der hessischen Gemeinden haben 2024 bei der Hundesteuer aufgeschlagen. In einigen Orten müssen Hundehalter bestimmter Rassen sogar 1.200 Euro zahlen. Kritik kommt vom Bund der Steuerzahler.

Ein brauner Labrador schaut in die Kamera, im Hintergrund die Füße einer Frau und ein weiterer Hund.
Eine Frau geht im Frankfurter Stadtwald mit ihren Labrador-Hündinnen spazieren. Bild © picture alliance/dpa | Arne Dedert
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Spitzenreiter mit einem Plus von 28 Euro ist Steinbach im Taunus, wo nun für den ersten Hund 72 Euro pro Jahr fällig werden, wie aus einer Auswertung des hessischen Steuerzahlerbundes in Wiesbaden hervorgeht. Knapp zehn Prozent der rund 420 hessischen Gemeinden haben im vergangenen Jahr bei der Hundesteuer aufgeschlagen.

Höhere Steuer für Listenhunde

Tiere bestimmter Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, kosten in Steinbach 800 Euro jährlich. Insgesamt gelten bei 390 der hessischen Städte und Gemeinden spezielle und deutlich höhere Tarife für sogenannte Listenhunde.

Für solche Vierbeiner wurden 2024 in einigen Kommunen bis zu 1.000 Euro Steuern pro Jahr gefordert, in Nidderau im Main-Kinzig-Kreis sogar 1.200 Euro.

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Die hessenweit höchste Steuer für den ersten Hund erhoben 2024 Wiesbaden und Bad Karlshafen mit jeweils 180 Euro. In Gründau im Main-Kinzig-Kreis wurden dagegen den Angaben zufolge nur 24 Euro fällig.

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Hessens teuerste Städte für Hundehalter

  • Bad Karlshafen: 180 Euro
  • Wiesbaden: 180 Euro
  • Bad Schwalbach: 125 Euro
  • Darmstadt: 120 Euro
  • Langen: 120 Euro
  • Rödermark: 120 Euro
  • Schlangenbad: 120 Euro
  • Hochheim: 110 Euro
  • Zierenberg: 110 Euro
  • Cornberg: 108 Euro


Quelle: Bund der Steuerzahler Hessen; Angaben für den ersten Hund (kein Listenhund), pro Jahr

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Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen fordert seit längerem eine Abschaffung der Hundesteuer. Diese sei willkürlich, zudem stünden Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis, argumentiert der Verband.

"Ein Hund ist kein Luxus"

"Ursprünglich wurde die Hundesteuer mal als Luxussteuer eingeführt. Ein Hund ist aber längst kein Luxus mehr, sondern ein Familienmitglied und wichtiger sozialer Halt. Die Besitzer dafür zur Kasse zu bitten, ist fragwürdig und muss ein Ende haben", erklärt der BdSt-Kommunalexperte Jochen Kilp.

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Listenhunde in Hessen

Als sogenannte Listenhunde gelten laut hessischer Hundeverordnung die folgenden Hunderassen:

  • Pitbull Terrier oder American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Für ihre Haltung bedarf es einer Erlaubnis der Ordnungsbehörde von Gemeinde oder Stadt.

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe