Bargeldbeschränkung für Asylbewerber Land will Wiesbadener "Alleingang" bei Bezahlkarte stoppen

Wiesbaden darf keine Bezahlkarte für Geflüchtete ohne Bargeldlimit einführen. Das Land verbot der Stadt ein solches Vorhaben. Der monatlich verfügbare Bargeldbetrag müsse bei 50 Euro liegen.

Die Bezahlkarte für Asylbewerber und ein 50 Euro Schein liegen nebeneinander.
In Wiesbaden darf es keine Beschränkung der Bezahlkarte für Asylbewerber geben. Bild © picture-alliance/dpa

Das Land Hessen verbietet der Stadt Wiesbaden einen Verzicht auf die Bargeldbeschränkung bei der Bezahlkarte für Flüchtlinge. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) sagte, ein Alleingang der Landeshauptstadt sei hier nicht möglich. Wiesbaden müsse sich bei der neuen Geldkarte für Asylbewerber an die Weisung der Landesregierung halten. 

"Die Voraussetzungen für ein Abweichen vom vorgesehenen verfügbaren Barbetrag von 50 Euro sind nach unserer Einschätzung in Wiesbaden nicht gegeben", teilte Hofmann mit. "Für Alleingänge ist kein Platz."

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Land wies Anfrage des Magistrats zurück

Der Wiesbadener Sozialausschuss hatte in der vergangenen Woche beschlossen, die Bezahlkarte ohne Beschränkung des Barabhebungsbetrags einzuführen. Eine entsprechende Anfrage des Magistrats wies das Land nun zurück. 

Das Sozialministerium verwies auf den Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom Juni 2024 zur Bezahlkarte. Diese hätten sich auf eine möglichst einheitliche Einführung der Karte in Deutschland festgelegt. Die Karte soll Zahlungen an Schleuser und Überweisungen in die Heimat verhindern - mit ihr sind keine Überweisungen ins Ausland möglich.

Debatte um bürokratischen Aufwand

"Gerade in einem Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet sind ausreichend Stellen vorhanden, an denen mit Karte gezahlt werden kann", erklärte Ministerin Hofmann. Daher müsse die Bargeldgrenze nicht angehoben werden. Auch der bürokratische Aufwand erhöhe sich für Wiesbaden nicht: "Die 50 Euro sind voreingestellt, hier besteht vonseiten der Behörde gar kein Handlungsbedarf."

Der Ausländerbeirat Wiesbaden kritisierte das Vorgehen. "Das Sozialministerium behauptet, dass für die Kommunen kein bürokratischer Mehraufwand entstehe, verschwieg jedoch, dass die Kommune das dazugehörige Personal selbst aus den kommunalen Kassen bezahlen muss", sagte Vorsitzender Ibrahim Kizilgöz. Dabei werde das Personal in anderen Arbeitsbereichen der Stadtverwaltung dringend benötigt, wenn es beispielsweise um Anträge für das Wohngeld gehe.

Er kritisierte ferner die Bezahlmöglichkeiten mit der Karte. Das Bezahlen an Kassen funktioniere nicht reibungslos. "Es gibt etliche kleine Märkte, die erst ab einer gewissen Summe Kartenzahlung akzeptieren. Bis zu dieser Summe müssen die Geflüchteten Bar zahlen und mit 50 Euro ist man schnell an der Grenze", sagte Kizilgöz.

Verständnis vom Oberbürgermeister

Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) reagierte hingegen mit Verständnis: "Ich bin dankbar für diese Klarstellung vonseiten des Landes. Es war zu erwarten, dass der Prüfauftrag des Sozialausschusses von vergangener Woche dieses Ergebnis bringt." Es sei nachvollziehbar, "dass das Land auf einheitliche Handhabung bei der Bezahlkarte besteht". 

Die CDU in Wiesbaden freute sich über die Entscheidung des Landes. "In der Sache sind wir sehr zufrieden, dass der Aushebelversuch des Sinnes der Bezahlkarte gescheitert ist", sagte die Fraktionsvorsitzende Daniela Georgi. Sie bezeichnete es als bedauerlich, "dass das Linksbündnis (SPD, Grüne, Linke, Volt) erneut in ihrer Entscheidung von Aufsichtsbehörden korrigiert werden muss."

NRW-Städte verzichten auf Beschränkung

Entscheidungen, wie in Wiesbaden, gab es zuvor auch schon in anderen Kommunen. In mehreren Städten Nordrhein-Westfalens soll es vorerst keine Bezahlkarte für Flüchtlinge geben. Neben Düsseldorf lehnen nach Angaben vom WDR auch Dortmund, Aachen, Münster und Krefeld die Einführung der Guthabenkarte ab. Die Landesregierung hatte Kommunen eine Möglichkeit eingeräumt, um eigenständig über die Einführung der Bezahlkarte zu entscheiden.

Die Bezahlkarte war in Hessen am 16. Dezember 2024 zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen eingeführt worden. Später sollten auch Kommunen folgen. Laut dem Sozialministerium sind bislang insgesamt landesweit rund 400 Bezahlkarten ausgegeben worden. Bis Ende März soll dieser Prozess in Hessen abgeschlossen sein.

Redaktion: Michelle Goddemeier

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de mit Informationen von Andrea Bonhagen, dpa/lhe