Wegen geschwärzter Aktenstellen Hanau-Untersuchungsausschuss verklagt Generalbundesanwalt

Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum rassistisch motivierten Anschlag von Hanau verklagt den Generalbundesanwalt. Ziel ist es, Teile der Akten ungeschwärzt zu erhalten.

Ordner mit der Aufschrift "#SayTheirNames - Hanau Untersuchungs-Ausschuss".
Ein Ordner im Hanau-Untersuchungsausschuss. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtags zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau im Jahr 2020 hat kritisiert, dass bei der Aufklärungsarbeit Aktenteile durch den Generalbundesanwalt geschwärzt worden seien.

Er habe wiederholt Kontakt zu der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe aufgenommen, um eine einvernehmliche Lösung wegen der Schwärzungen zu suchen, erklärte der Landtagsabgeordnete Marius Weiß (SPD) am Dienstag in Wiesbaden. Denn die Übersendung von unberechtigt vorgenommenen Schwärzungen sei einer Versagung der Herausgabe von Akten gleichzustellen.

"Dies beschränkt den Ausschuss in der Erfüllung des ihm vom Parlament gestellten Untersuchungsauftrags", mahnte der Ausschussvorsitzende.

Klage im Eilverfahren

Nachdem der Generalbundesanwalt die Rücknahme der Schwärzungen von Aktenteilen nach einer ihm durch den Ausschuss gesetzten Frist abgelehnt habe, sei nun beschlossen worden, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einstweiligen Rechtsschutz gegen den Generalbundesanwalt in Anspruch zu nehmen. Dadurch könne die Klage im Eilverfahren behandelt werden. Den Beschluss habe der Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig gefasst.

"Ziel unseres Antrags vor dem Bundesverwaltungsgericht ist es, dass der Generalbundesanwalt seine Akten dem Untersuchungsausschuss ungeschwärzt übermittelt", erklärte Weiß. Dieses Verfahren diene lediglich der Klärung einer Rechtsfrage und habe keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses. Diese werde planmäßig fortgesetzt.

Attentäter tötete neun Menschen, seine Mutter und sich selbst

Bei der Tat hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu Behördenversagen gekommen war. Das Gremium war auf Antrag der Oppositionsparteien SPD, FDP und Linke eingesetzt worden. Es hatte sich Mitte 2021 konstituiert und Anfang Dezember zum ersten Mal öffentlich im Landtag in Wiesbaden getagt.

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Sendung: hr-iNFO, 01.11.2022, 18.00 Uhr

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Quelle: epd, dpa/lhe