Video Ulrich Wilken (Linke): "Strafe darf Schuldmaß nicht übersteigen"
Wilken fragt, ob die angestrebte Straferhöhung den Schutz der Beamten erhöht. Eine Strafe dürfe das Maß der Schuld nicht überschreiten. Im Strafrecht gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.