Bouffier-Nachfolge verfassungswidrig? SPD und FDP zweifeln schwarz-grüne Mehrheit im Landtag an

Hat die schwarz-grüne Landesregierung seit dem Rückzug von Ex-Ministerpräsident Bouffier gar keine legale Mehrheit mehr? Anhand eines Gutachtens werfen SPD und FDP der CDU Verfassungsbruch vor – und sich selbst irgendwie auch.

Fotot einer Plenarsitzung im hessischen Landtag. Im Vordergrund ein Kameramann an der Seite des Bildes.
Im Landtag halten CDU und Grüne derzeit eine Mehrheit mit nur einer Stimme. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Streit um CDU-Nachrückerin im Landtag

hessenschau von 16:45 Uhr
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Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP sind nach eigenen Angaben davon überzeugt, dass die knappe Ein-Stimmen-Mehrheit von CDU und Grünen im Landtag von Rechts wegen seit Ende Mai nicht mehr besteht. Sie haben am Donnerstag in Wiesbaden angekündigt, deshalb den Landeswahlleiter anzurufen - und notfalls auch den Hessischen Staatsgerichtshof.

Es geht um das Landtagsmandat von Ex-Ministerpräsident Volker Bouffier. Bei seinem Rückzug aus der Politik Ende Mai trat er es an Ex-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (beide CDU) ab.

SPD und FDP beziehen sich auf ein Gutachten des von ihnen beauftragten Wiesbadener Staatsrechtlers Martin Will. Der Professor der EBS Universität für Wirtschaft und Recht kommt darin zu dem Schluss: Kühne-Hörmanns Nachrücken war verfassungswidrig. "Der Sitz hätte bei einer verfassungskonformen Anwendung des Wahlgesetzes frei bleiben müssen."

Staatsrechler sieht "massiven Verstoß"

Bouffier war bei der Wahl im Herbst 2018 direkt mit 33,8 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis Gießen II gewählt worden. Als er im Frühsommer aufhörte, wollte der für ihn im Wahlkreis als Ersatz nominierte Sven Simon lieber Europaparlamentarier bleiben. So zog Kühne-Hörmann über die CDU-Landesliste in den Landtag ein. Das traf sich gut, weil die Justizministerin aus Kassel als einzige aus dem alten Kabinett vom neuen Regierungschef Boris Rhein (CDU) nicht mehr berücksichtigt wurde. Und anders als andere Minister hatte sie bis dahin keinen Sitz im Landtag.

Der Mandatswechsel ist laut Staatsrechtler Will ein "massiver Verstoß" gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung aller Abgeordneten, aber auch der Wähler. Darauf achte das Bundesverfassungsgericht sehr. Kandidaten, die als Einzelbewerber ohne Parteiliste anträten, hätten gegenüber Bouffier einen Nachteil: Hörten sie auf, gebe es keinen Nachrücker über die Liste und ihre Wähler hätten keinen Vertreter mehr.

Das Kuriose an der Kritik: Dass ein Listenkandidat in Hessen notfalls auf einen direkt gewählten Abgeordneten folgen kann, regelt ein Gesetz aus dem Jahr 1997. SPD und FDP, die dieses Gesetz nun als verfassungswidrig betrachten und gegen die CDU anführen, hatten es seinerzeit selbst abgesegnet. Die Liberalen stimmten zusammen mit der damaligen, rot-grünen Koalition dafür. So sollten aufwändige Nachwahlen in einem Wahlkreis während einer laufenden Legislaturperiode überflüssig werden.

Folgen ungewiss

Selbst wenn SPD und FDP am Ende erfolgreich gegen die Besetzung des CDU-Mandats einschreiten: praktische Folgen wären ungewiss. In knapp einem Jahr sind ohnehin Landtagswahlen. Landeswahlleiter Wilhelm Kanther fand bislang wie Innenminister Peter Beuth (beide CDU), alles sei eindeutig mit rechten Dingen zugegangen. Und am Staatsgerichtshof, dem Verfassungsgericht Hessens, dauern Verfahren erfahrungsgemäß sehr lange.

Da werde jetzt schon der Wahlkampf "mit all seinen Polemiken eingeläutet", befand eine Sprecherin der CDU-Fraktion am Donnerstag. "Sehr weit hergeholt" erscheine das von den Oppositionsfraktionen in Auftrag gegebene Gutachten.

Anders als sein Kollege Will war der Fuldaer Jura-Professor Carsten Schütz für die Frankfurter Allgemeine Zeitung unmittelbar nach Bekanntwerden der Zweifel zu dem Schluss gekommen: Es sei alles rechtens. Skurril und ein Fall für die Opposition seien die Vorgänge aber schon.

Kompliziert und verwirrend

Denn die rechtlich komplizierte Materie ist eingebettet in ein politisches Verwirrspiel. Schon als Bouffier aufhörte, hatten SPD und FDP den Verdacht, die CDU könne sich das Wahlgesetz in letzter Minute zurechtgebogen haben, um die Regierungsmehrheit zu retten und eine Ex-Ministerin zu versorgen. Stichwort "Lex Kühne-Hörmann".

Auch bei der Präsentation des Gutachtens sprach SPD-Fraktionschef Günter Rudolph nun wieder von "Trickserei", der FDP-Abgeordnete und Ex-Justizminister Jörg-Uwe Hahn fühlt sich "hinter die Fichte geführt". Beide forderten den zuständigen Innenminister Beuth zum Rücktritt auf. Und schwere Fehler im Umgang mit dem Wahlgesetz bescheinigte auch der Experte Will dem aktuellen Innenminister Beuth und dem früheren Innenminister Bouffier ("massiver Eingriff in den Rechtsstaat") .

War die Druckerei schuld?

Denn 2006 hatte Bouffier eine im Paragrafen 40 fehlerhafte Version des Wahlgesetzes zur Neuveröffentlichung freigegeben. Durch einen winzigen Zusatz war der Passus über das Nachrücken so verfälscht worden, dass die Deutung nahe lag: Wenn direkt gewählte Abgeordnete ausscheiden und es keinen Ersatz im Wahlkreis gibt, ist das Mandat verloren. Damit wäre bei Bouffiers Abgang 16 Jahre später sein Mandat für die CDU und die Mehrheit für Schwarz-Grün verloren gewesen.

Doch dann, unmittelbar vor Bouffiers Ruhestand, stellte das Innenministerium unter Beuth die ursprüngliche Version in einer Veröffentlichung wieder her - laut Will aus gutem, rechtlich nicht anfechtbaren Grund. Aber der Minister informierte den Landtag nicht, wie es eigentlich geboten gewesen sei. Was Kritiker auch misstrauisch macht: Der erst 2022 ausgebügelte Fehler war der Regierung schon Jahre vorher bekannt. Und er soll, wie auch immer, versehentlich einem Drucker unterlaufen sein.

Schuldbekenntnis und Attacke

"Merkwürdig" findet das alles auch der Staatsrechtler Will. Den verfassungsrechtlichen Hebel, um die aktuelle schwarz-grüne Mehrheit zu kippen, sieht sein Gutachten aber in all dem nicht - so sehr sich seine Auftraggeber SPD und FDP auch darüber empören.

Was die Bouffier-Nachfolge laut Will angreifbar macht, liegt nach seiner Bewertung eben im vor langer Zeit von SPD, Grünen und FDP verabschiedeten Wahlgesetz selbst begründet. Dass es anderswo, etwa im benachbarten Rheinland-Pfalz, vergleichbare Nachrücker-Regeln gibt wie in Hessen, ändere an der Verfassungswidrigkeit nichts.

"Ich bekenne mich schuldig", sagte der FDP-Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn dazu, dass er seinerzeit selbst ein Gesetz befürwortet habe, dass sich nun als Verstoß gegen die Verfassung herausstelle. Doch jetzt erwarte man vom Landeswahlleiter, dass "Herr Kanther die Verfassungswidrigkeit selbst bescheinigt und eine verbindliche Entscheidung zur Aberkennung des Mandats von Eva Kühne-Hörmann trifft".

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Eine Stimme - und noch mehr

Im Landtag haben CDU und Grüne seit Beginn der Legislaturperiode im Januar 2019 zusammen 69 Stimmen, die Opposition kommt auf 68 Stimmen. Die dünne Mehrheit hält seitdem verlässlich.Be i Abstimmungen erhielt die Koalition zuletzt sogar meist mehr Zuspruch, weil der inzwischen fraktionslose Ex-AfD-Politiker Rolf Kahnt in der Regel mit ihr stimmt. Als sich Bouffier Ende Mai aus der Politik zurückzog, wurde der neue Regierungschef Boris Rhein sogar mit fünf Stimmen mehr gewählt, als Schwarz-Grün hat.

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Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 24.11.2022, 16.45 Uhr

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Quelle: hessenschau.de