Untersuchungsausschuss verfassungswidrig? Gutachter zerpflücken Corona-Initiative der AfD
Will die AfD in einem hessischen Ausschuss zu einem Rundumschlag gegen die gesamte deutsche Corona-Politik ausholen? Im Streit um die Verfassungsmäßigkeit ihrer Initiative hat sie alle drei Gutachter gegen sich, die der Landtag beauftragt hat.
Direkt nach dem Erfolg bei der Landtagswahl im Herbst, als sie zweitstärkste Partei geworden war, kündigte die AfD an: Sie will vom Lockdown bis zu den Impfungen die staatlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie unter die Lupe nehmen. Denn die gingen ihr viel zu weit.
Doch der von ihr im Mai beantragte Untersuchungsausschuss blitzte bei den anderen Parteien wegen gravierender rechtlicher Bedenken ab. Nun haben drei Rechtsexperten der AfD-Initiative nach hr-Informationen unabhängig voneinander bescheinigt: Weite Teile ihres Antrages seien tatsächlich verfassungswidrig.
Der Landtag holte die Gutachten ein, bevor der Hauptausschuss des Parlaments sich kommenden Dienstag mit dem Streit erneut befasst. Vorher wollte auch die AfD ein Gutachten vorlegen.
Zu viel Bundespolitik, zu viele frühe Urteile
Die vom Landtag bestellten Bewertungen, die dem hr vorliegen, stimmen in zentralen Punkten überein. Ihrer Meinung nach ist der von der AfD formulierte Auftrag an den Untersuchungsausschuss mit seinen insgesamt 43 Einzelpunkten viel zu weit gefasst.
Gesetzlich dürfe ein solches Gremium lediglich die Arbeit von Regierung und untergeordneten Stellen in Hessen beleuchten. Stattdessen wolle die AfD unter anderem auch die Tätigkeit der Bund-Länder-Gipfel mit den Ministerpräsidenten oder des Robert-Koch-Instituts in Berlin hinterfragt sehen. So weit reiche die Zuständigkeit aber nicht.
Beanstandet wird außerdem, dass im Auftrag bereits Bewertungen vorweggenommen würden. So setzt die AfD als gegeben voraus, dass es "durch die Impfungen ausgelöste Gesundheitsschädigungen und Todesfälle" gab. In anderen Punkten wiederum sei der Text zu vage. Da sei etwa von Amtsträgern und weiteren "Akteuren" die Rede, ohne den Personenkreis konkret genug zu definieren.
Drei Experten, eine Linie
Die Einsetzung des Ausschusses auf der Basis des von der AfD gewünschten Auftrages sei "ausgeschlossen", heißt es zusammenfassend im Urteil des Juristen Max Schwerdtfeger. Er lehrt an der Uni Hamburg unter anderem das Recht parlamentarischer Untersuchungsausschüsse.
Auch die beiden anderen Fachleute sehen wesentliche Teile als verfassungswidrig an. Ein Gutachter ist Paul Glauben, der frühere Chef des Wissenschaftlichen Dienstes im Landtag von Rheinland-Pfalz. Er ist Verfasser eines Handbuchs zum Recht der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern. Glauben war auch politisch aktiv und in der Eifel einmal Landratskandidat der CDU.
Das dritte Gutachten stammt von der Staats- und Parteienrechtlerin Sophie Schönberger. Sie hat einen Lehrstuhl an der Uni Düsseldorf.
Bestätigung für CDU/SPD, Grüne und FDP
Damit können sich alle anderen Fraktionen bestätigt sehen. Die CDU/SPD-Koalition sowie Grüne und FDP waren es, die Mitte Mai den AfD-Antrag auf eine parlamentarische Aufarbeitung der Pandemie nicht abgesegnet hatten - mit denselben Argumenten wie die Experten.
Die rechtliche Kritik stützte sich auf eine erste, von der CDU in Auftrag gegebene Bewertung des Untersuchungsausschuss-Experten Butz Peters. Im Hauptausschuss des Landtags beschlossen sie, vor einer endgültigen Entscheidung die Gutachten einholen zu lassen. Die Gegner der AfD selbst wollen den Ausschuss nicht, weil sie ein Tribunal und eine verschwörungstheoretische "Bühne für Aluhut-Träger" fürchten, wie sie sagen.
Eine solche inhaltliche Kritik reicht zur Ablehnung nicht aus - das betonten auch CDU, SPD, Grüne und FDP. Die Landesverfassung und das Untersuchungsausschussgesetz verpflichten die Mehrheit des Parlaments vielmehr, dem Wunsch einer Parlamentsminderheit zu folgen, wenn sie auf diese Weise die Arbeit der Regierung kontrollieren will.
Eine Voraussetzung ist, dass mindestens ein Fünftel aller Abgeordneten den Ausschuss wünscht. Das hat die AfD mit Hilfe des wegen Neonazi-Kontakten fraktionslosen Sascha Herr geschafft. Allerdings muss der Antrag auch, was hier umstritten ist, verfassungskonform sein.
Ungewöhnliches Gerangel
Ein solches Gerangel hat es noch nie in Hessen gegeben. Wie es nun weitergeht, ist verwirrend offen. Die AfD hat ein eigenes Gutachten des Staatsrechtlers Karl Albrecht Schachtschneider eingeholt. Über das Ergebnis machte die Partei bis Freitagnachmittag noch keine Angaben.
Eine positive Bewertung des AfD-Antrags ist aber zu erwarten. Schachtschneider, emeritierter Professor der Uni Erlangen, wurde 2018 ins Kuratorium der AfD-nahen Erasmus-Stiftung berufen. Die Fraktion hat bereits deutlich gemacht, dass sie vor den Hessischen Staatsgerichts ziehen könnte.
Wie geht es nun weiter?
Die Experten Schwertfeger und Schönberger glauben, der Landtag müsse nun den Ausschuss zwar einsetzen – aber lediglich mit dem Teil des Auftrags, der nicht verfassungswidrig ist. Folgt man den drei Gutachtern, müsste dann aber das meiste gestrichen werden.
Glauben gibt daher der Position recht, die von der CDU/SPD-Koalition vertreten wurde: Der Landtag kann den Antrag auch ablehnen. Die Verfassungswidrigkeit des Antrags entbinde das Parlament jedenfalls von der ansonsten verbrieften Pflicht, eine solche Initiative einer Minderheit zur Not in gekürzter Form abzusegnen.
Uneinigkeit über AfD-Einfluss
Die AfD könnte den Antrag auch ganz zurückziehen. Sie könnte eine überarbeitete Version vorlegen oder ihre Pläne ganz begraben. Signale für ein solches Einlenken hat sie nicht gesetzt.
Was die Vorstellung der Fraktion über Größe und Besetzung des Gremiums angeht, sind die Gutachter geteilter Meinung. Hintergrund: Die AfD hat beantragt, der Ausschuss solle 15 Mitglieder haben, drei davon will sie stellen. Damit hätte sie ein Fünftel der Sitze und weitreichende Rechte bei der Festlegung, welche Akten gesichtet und welche Zeugen geladen werden.
Ihre Gegner wollen den Ausschuss auf 17 Mitglieder vergrößern. Damit würden sie bei der Umrechnung erreichen, dass die AfD unter die 20-Prozent Marke fällt. Ihr Argument: Rechnerisch habe die AfD im Landtag lediglich 19,5 Prozent der Sitze. Gutachter Glauben gibt der AfD recht. Schönberger und Schwerdtfeger sehen es anders.
Sendung: hr-iNFO, 07.06.2024, 16 Uhr
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