Übersichtsaufnahmen von Demos erlaubt Landtag beschließt umstrittenes Versammlungsrecht
Der Landtag hat mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen ein neues Versammlungsrecht für Hessen beschlossen. Schon im Vorfeld hatte es viel Kritik an den Plänen gegeben. Aus der Opposition kam bereits die Ankündigung, gegen das Gesetz zu klagen.
Trotz heftiger Kritik der Opposition und Protesten im Vorfeld hat der hessische Landtag ein neues Versammlungsrecht beschlossen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen und stimmte das Parlament am Dienstagabend nach einer emotionalen Debatte für die Pläne der Landesregierung.
Das neue Gesetz schaffe Klarheit und sei praxisnah, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU). Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werde maximal ermöglicht und gewährleistet. Die Kritikerinnen und Kritiker befürchten genau das Gegenteil und sehen in dem Gesetz Spielraum für weitreichende Einschränkungen der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Umstrittenes Uniform-Verbot
Das neue Gesetz soll das laut Innenminister Beuth "in die Jahre gekommene" Versammlungsgesetz des Bundes ablösen und notwendige Befugnisse für die Ordnungs- und Polizeibehörden regeln, um die Sicherheit von Beteiligten an Versammlungen sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Zu den Regelungen gehört unter anderem ein "Militanz- und Einschüchterungsverbot", wonach ein Auftreten untersagt ist, "das Gewaltbereitschaft vermittelt und einschüchternd wirkt". Dazu dient demnach auch das sogenannte Uniform-Verbot. Bei Anhaltspunkten für einen Verstoß soll nach dem neuen Gesetz eine Identitätsfeststellung zulässig sein.
Viel Kritik aus der Opposition
In der Landtagsdebatte äußerten alle Oppositionsfraktionen grundlegende Kritik an den Plänen der Landesregierung. Das Demonstrationsrecht sei ein hohes Gut. Das Gesetz schränke aber die Versammlungsfreiheit ein, mahnten Rednerinnen und Redner. Die Unklarheit im Gesetz werde die bestehenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen Polizei und Ordnungsbehörden beibehalten.
Das Vorhaben der Landesregierung sei "gut gemeint", hielt der AfD-Abgeordnete Dirk Gaw dem Entwurf zugute. Aber er sei "handwerklich schlecht gemacht".
FDP, SPD und Linke kritisierten übereinstimmend, es gehe zu weit, dass die Polizei bei Demonstrationen Bilder zur Übersicht anfertigen dürfe, wenn es für den Einsatz erforderlich sei. Solche Bilder sollten nur in Einzelfällen angefertigt werden oder wenn es Anhaltspunkte gebe, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet sei, sagte der FDP-Abgeordnete Thomas Schäfer.
Linke will vor Staatsgerichtshof klagen
"Über die Verfassungskonformität der Regelungen werden zuletzt die Gerichte entscheiden", mahnte die SPD-Abgeordnete Heike Hofmann. Linken-Innenexperte Torsten Felstehausen kündigte bereits juristischen Widerstand gegen das Gesetz an. Eine Verfassungsklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof werde vorbereitet.
Als Folge der Landtagsdebatte könnte aber auch auf die Fraktion der Linken Ärger zukommen: Nach der Abstimmung hielten ihre Abgeordneten sechs rote Plakate in die Höhe, auf denen "Versammlungsgesetz stoppen" stand.
Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) erteilte der Linken wegen eines Verstoßes gegen die Hausregeln eine Rüge. Der Ältestenrat werde entscheiden, ob es zu einem Bußgeld oder anderen Folgen komme.
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AfD-Fraktionschef Robert Lambrou wies zudem darauf hin, dass von der Besuchertribüne verbotenerweise Fotos der Protestaktion gemacht würden. Wallmann forderte daraufhin die Linksfraktion auf, entsprechende Fotos zu löschen und diese nicht zu nutzen. Ohne Erfolg: Eine Aufnahme verbreitete die Linke kurz darauf über ihren Twitter-Kanal.
Sendung: hr1, 21.03.2023, 22 Uhr
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