Nach Plagiatsvorwürfen Uni Gießen entzieht CDU-Politiker Simon den Doktortitel

Die Uni Gießen entzieht dem CDU-Politiker Sven Simon den Doktortitel. Der Europaabgeordnete soll in seiner Promotion vorsätzlich fremde Texte als seine eigenen ausgegeben haben. Simon legte Einspruch gegen die Entscheidung ein.

Sven Simon, bei seiner Vostellungsrede beim CDU-Parteitag in Alsfeld.
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Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) hat beschlossen, dem Rechtswissenschaftler und Europapolitiker Sven Simon den Doktortitel zu entziehen. Der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft ist "nach eingehender Überprüfung der Dissertation aus dem Jahr 2009 zu der Überzeugung gelangt, dass Simon in seiner Dissertation in wesentlichem Umfang vorsätzlich getäuscht hat, indem er Übernahmen fremder Texte nicht hinreichend durch Quellenangaben offengelegt hat", schrieb das Gremium am Montag. Und weiter: "In Anbetracht der Schwere der Verstöße sei hier nach Abwägung aller widerstreitenden Interessen der Titel zu entziehen."

Sven Simon hat an der Gießener Uni Rechtswissenschaft studiert und dort auch promoviert. Titel seiner Dissertation war die "Liberalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge im WTO- und EU-Recht". Neben seiner politischen Arbeit im Europäischen Parlament ist er Jura-Professor an der Marburger Universität. Simon war bei der Europawahl 2019 Spitzenkandidat der Hessen-CDU.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Nach Angaben der Uni Gießen sind die Plagiatsvorwürfe Mitte April 2021 zunächst bei der Ombudsperson der JLU eingegangen und wurden nach einer Vorprüfung von der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis untersucht. Simon habe zwischenzeitlich die JLU selbst um die Überprüfung der Vorwürfe gebeten.

Die Entscheidung des Promotionsausschusses ist den Angaben zufolge noch nicht "bestandskräftig". Der Betroffene habe bereits Widerspruch eingelegt. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen.

Simon: "Fehlerhafte Rechtsanwendung"

Simon selbst erklärte am Montag, er halte die bekanntgegebene Entscheidung "für unzutreffend, insbesondere wenn man sie an den bisher in solchen Fällen angelegten Maßstäben misst". Der Bescheid des Promotionsausschusses beruhe auf einer "fehlerhaften Rechtsanwendung". Es fehle an jeglicher Standardsetzung, diese Auffassung hätten auch zahlreiche Professoren bereits zum Ausdruck gebracht. "Im Ergebnis halten auch sie die Entscheidung des Gießener Promotionsausschusses für rechtlich nicht haltbar. Deshalb werde ich den vorläufigen Verfahrensstand nicht hinnehmen."

Welche Folgen das Verfahren für Simons Professur hat, ist noch unklar: "Die Philipps-Universität Marburg hat Kenntnis von der Entscheidung des Promotionsausschusses der JLU Gießen", heißt es auf hr-Anfrage. "Gegen die Entscheidung läuft derzeit ein Widerspruch. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren an der Universität Gießen. Sobald eine bestandskräftige Entscheidung vorliegt, wird die Universität Marburg prüfen, ob weitere Schritte notwendig sind."

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Sendung: hr1, 07.11.2022, 15 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Sonja Fouraté, dpa/lhe