Neue Katzenschutzverordnung - was jetzt in Frankfurt gilt

Haustierbesitzer, aufgepasst! Wer seine Katze oder seinen Kater in Frankfurt nach draußen lässt, muss künftig darauf achten, dass das Tier kastriert und gechipt ist. Mit dieser Regelung ist die Stadt nicht allein.

Schwarze Katze läuft über Straße
Freilaufende Katzen müssen in Frankfurt neuerdings kastriert sein. Bild © Imago Images
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Zum 1. Oktober ist in Frankfurt eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass Katzenbesitzer ihre Tiere ab sofort kastrieren und registrieren lassen müssen, wenn sie sie nach draußen lassen. Was Sie dazu wissen müssen:

Was genau schreibt die Stadt Katzenbesitzern vor?

Wer im Stadtgebiet eine Katze hält, die mindestens fünf Monate alt ist, darf sie nur dann draußen frei herumlaufen lassen, wenn sie nicht fortpflanzungsfähig ist. Sie muss also kastriert oder sterilisiert sein. Dies gilt sowohl für weibliche als auch für männliche Katzen. Außerdem müssen alle Katzen per Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert sein.

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Was passiert, wenn Katzenhalter die Vorschriften missachten?

Nach Angaben der Stadt wird in diesem Fall zuerst versucht, den Halter oder die Halterin ausfindig zu machen. Ihr oder ihm wird das Ordnungsamt dann auftragen, das Tier kastrieren zu lassen. Ist eine Katze nicht registriert und gekennzeichnet und kann der Halter deshalb nicht innerhalb von 48 Stunden herausgefunden werden, darf das Ordnungsamt die Kastration auch direkt durchführen lassen. Der Halter muss dann - sofern er noch ermittelt wird - die Kosten übernehmen.

Warum gibt es überhaupt eine Kastrationspflicht?

"Mit dieser Verordnung trägt die Stadt Frankfurt aktiv zur Eindämmung der unkontrollierten Katzenpopulation bei und setzt sich aktiv für den Tierschutz ein", sagt Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP). Freigängerkatzen würden künftig besser überwacht, um sowohl das Wohl der Tiere als auch den Schutz der heimischen Fauna zu gewährleisten. Die zunehmende Population sei aktuell in vielen Städten ein Problem, hieß es in einer Mitteilung der Stadt.

Auf Nachfrage teilt ein Sprecher mit, dass Tierschutzvereine in Frankfurt mehrere Bereiche gemeldet hätten, in denen vermehrt freilaufende Katzen vorkämen. Strengere Vorgaben nur für diese Gebiete hält die Stadt für wenig zielführend, weil unkastrierte Kater und Katzen oft auf 20 bis 60 Hektar großen Streifgebieten unterwegs seien.

Werden alle Katzen jetzt regelmäßig kontrolliert?

Nein. Für Kontrollen ist zwar das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt zuständig. Es würden aber keine Mitarbeiter abgestellt, die sich nun ausschließlich um die Kontrolle von Katzen kümmern, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. Es gehe nicht darum, dass künftig alle freilaufenden Katzen gefangen und kontrolliert werden, sondern vielmehr um das Gebot der Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von "Freigänger-Hauskatzen".

Wo gibt es schon eine Kastrationspflicht?

Frankfurt ist nicht die erste Stadt in Hessen, die eine Katzenschutzverordnung erlassen hat. Der Deutsche Tierschutzbund führt eine Liste, laut der 97 weitere Städte und Gemeinden bereits eine ähnliche Vorgabe haben. Darunter sind auch Wiesbaden, Kassel und Hanau. In Darmstadt, wo eine Katzenschutzverordnung bereits vor neun Jahren eingeführt wurde, nahm der Tierschutzverein anschließend eine Zunahme der Kastrationen um 20 Prozent wahr.

Wieso ist das überhaupt erlaubt?

Dass der Auslauf von fortpflanzungsfähigen Katzen verboten oder eingeschränkt werden kann, ist im Tierschutzgesetz (§13b) geregelt. Es sieht vor, dass Landesregierungen entsprechende Verordnungen erlassen können, wenn in einem Gebiet "erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden" auf eine hohe Anzahl an Tieren zurückgehen und erwartet werden kann, dass weniger freilaufende Katzen dieses Problem lösen. Die hessische Landesregierung hat dieses Recht 2015 auf die Städte und Gemeinden übertragen. Sie können also selbst entscheiden, ob sie eine Kastrationspflicht einführen.

Was sagen Tierschützer dazu?

Der Deutsche Tierschutzbund befürwortet, dass Freigängerkatzen kastriert werden. Um "das Elend der Straßenkatzen nachhaltig zu reduzieren", sei dies bundesweit erforderlich, schreibt der Verein auf seiner Website. Er fordert außerdem, das Tierschutzgesetz zu ändern, damit Katzenhalter sowohl männliche als auch weibliche freilaufende Tiere grundsätzlich kastrieren müssen. Auch für eine Registrierungspflicht setzt sich der Tierschutzverein seit Jahren ein. Alle Katzen sollen einen Mikrochip tragen, fordern die Tierschützer.

In Hessen spricht sich der Landestierschutzverband für eine landesweite Katzenschutzverordnung aus. Das würde auch die Budgets der Tierschutzvereine entlasten, die sich um verwahrloste Straßenkatzen kümmern, schreibt der Verband. "Jahr für Jahr sehen sich die Tierschutzvereine, vor allem jene im ländlichen Raum, einem nicht enden wollenden Zulauf von Katzenwelpen gegenüber", viele von ihnen seien mangelernährt oder krank. "Das einzige Mittel, der Lage halbwegs Herr zu werden, wären flächendeckende Kastrationen."

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Redaktion: Anja Engelke

Sendung: hr1,

Quelle: hessenschau.de

Ihre Kommentare Was halten Sie von einer Kastrationspflicht für Katzen?

17 Kommentare

  • Mal eine Frage an Anna aus Frankfurt (Endlich, nun kann man auch dagegen vorgehen, wenn man unkastrierte Kater sieht ! Ich kriege jedes Mal das Kotzen !): Wie erkennen Sie denn unkastrierte Kater? Ich hatte meinen damals frühzeitig kastrieren (und übrigens auch die Weibchen sterilisieren!) lassen, aber einen äußerlichen Unterschied konnte ich nie feststellen. Selbst die Mär, dass kastrierte Kater fett und faul werden sollen, traf nie ein: Er blieb bis weit über zwanzig Jahre quicklebendig und schlank!

  • Ein weiterer Schritt zur absoluten Herrschaft der Menschen über die Kreatur. Keine unkontrollierte Vermehrung mehr, kein nächtlicher Sex auf Straßen und in Gärten. Nur noch Zucht.
    Warum nur müssen sich Tierschützer immer in das Leben freilebender Tiere einmischen.
    Weil es sich ihrer Herrschaft entzieht. Das darf nicht sein, wo kommen wir den dahin?

  • Hallo
    wieder eine Vorschrift die niemand kontrollieren kann /wird was soll das dann !!oder ist das wieder so eine Beamten daseins Arbeitsnachweis Verordnungen!!zum Tier/Katzenschutz trägt sie nix bei ....PS haben selber 2Freigänger nicht mehr Zeugungsfähig

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