Betreuungsrecht Mehr Selbstbestimmung für Betreute
Fachleute in Hessen bewerten das seit Anfang des Jahres geltende reformierte Betreuungsrecht überwiegend positiv.
"Es ist das Gebot einer humanen Gesellschaft, für alte und kranke Menschen bestmögliche Bedingungen zu schaffen, auch in rechtlichen Angelegenheiten", sagt Justizminister Poseck (CDU). Ein Betreuer wird eingesetzt, wenn jemand durch eine Krankheit oder einen Unfall seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und keine Vorsorgevollmacht hat. Rund 84.000 Hessinnen und Hessen wurden Anfang 2023 laut Sozialministerium rechtlich betreut.