Gericht kassiert Bürgermeister-Veto Raunheim darf Millionenprovision von Amtsleiter zurückfordern

Im Streit um Millionenprovisionen für einen städtischen Angestellten in Raunheim hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden: Die Stadt darf die Bonuszahlungen zurückfordern. Ein Veto des Bürgermeisters habe keinen Bestand.

Zeitgenössiches Gebäude mit Glasfassade, auf einem Platz mit Straße und Bushaltestelle stehend.
Rathaus in Raunheim. Bild © Imago Images

Zwei Millionen Euro Provision für einen Stadtangestellten – für Grundstücksverkäufe, die ohnehin zu seinem Job gehörten. Diese Zahlungen wollte die Stadtverordnetenversammlung in Raunheim (Groß-Gerau) stoppen. Eine Mehrheit im Plenum hob bereits im August 2023 den Deal mit dem Mitarbeiter auf und forderte Bürgermeister David Rendel (SPD) auf zu prüfen, ob die Stadt das Geld zurückfordern kann.

Rendel hielt dagegen, legte sein Veto ein und sah die Zuständigkeit der Stadtverordneten überschritten. Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Darmstadt teilte am Dienstag mit, dass Rendel den Beschluss des Parlaments nicht hätte beanstanden dürfen. Wie schon im Eilverfahren erkannte das Gericht damit auch im Hauptsacheverfahren keine Rechtsverletzung der Abgeordneten.

Gericht: Keine Rechtsgrundlage für Millionen-Boni

Die Stadtverordneten hätten im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt, so die Richter. Die verweigerte Genehmigung des Arbeitsvertrags betreffe nicht die Einstellung des Betriebsleiters als solche, sondern nur die Provisionsvereinbarung. Weil sie die Zustimmung verweigerten, fehle die Grundlage für die Bonuszahlungen.

Die Vereinbarung stammt aus der Amtszeit von Bürgermeister Rendel. Sie sicherte dem Betriebsleiter eine erfolgsabhängige Provision von 2,1 Prozent auf verkaufte Grundstücke – zusätzlich zu seinem Gehalt. Seit Anfang 2023 erhitzt der Fall die Gemüter.

Gericht widerspricht Rendes Rechtsauffassung

Der Bürgermeister beanstandete demnach den Beschluss mit dem Argument, dass der Magistrat für den Vertrag zuständig sei - nicht die Stadtverordnetenvermsammlung. Diese müsse den Vertrag auch nicht nach dem Eigenbetriebsgesetz genehmigen.

Das Verwaltungsgericht sieht das anders. Die Sonderregelung sei nicht Teil eines normalen Arbeitsvertrags, sondern eine Vereinbarung, die einer gesonderten Genehmigung bedurft hätte. Weil diese fehlte, sei die Auszahlung der Provisionen nicht rechtens gewesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Stadt oder der Bürgermeister könnten binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Bürger haben kein Verständnis

Bereits vor dem Urteil teilte Bürgermeister Rendel auf Anfrage des hr mit, dass er die Begründung des schriftlichen Urteils abwarten wolle, bevor er die Entscheidung des Gerichts bewerte. "Unabhängig davon halte ich es nach wie vor für richtig und notwendig, bislang ungeklärte juristische Fragestellungen sorgfältig prüfen zu lassen", so Rendel. Gerade in komplexen Rechtsfragen sei "eine fundierte rechtliche Klärung essenziell".

Schon nach der Verhandlung in Darmstadt Anfang März hatten eigens aus Raunheim angereiste Bürger ihrem Unmut Luft gemacht. "Für mich ist es ein No-Go, dass ein Angestellter der Stadt Provisionen in Millionenhöhe bekommt", sagte Sabine Bohn.

"Zwei Jahre geht der Streit jetzt schon und kostet den Steuerzahler immer mehr Geld obendrauf. Es wird langsam Zeit, dass das aufhört", sagte Matthias Selz. Für Petra Baierl stand fest, dass das Geld irgendwann zurückgezahlt werden müsse: "Dafür haben wir gekämpft. Denn damit kann man viel Gutes tun."

Quelle: hessenschau.de