Reform des Staatsbürgerschaftsrechts Hessen rechnet mit Verdoppelung der Einbürgerungsanträge
Von dieser Woche an gilt das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Zuwanderer können nach fünf, in manchen Fällen sogar nach drei statt bisher acht Jahren Deutsche werden. Die Behörden stellt dies vor neue Herausforderungen.
Hessen rechnet durch die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts mindestens mit einer Verdoppelung der Einbürgerungsanträge. Wie das Innenministerium in Wiesbaden auf Anfrage mitteilte, beantragten zwischen 1. Januar und 19. Juni dieses Jahres rund 16.700 Menschen in Hessen eine Einbürgerung. In diesem Zeitraum entschieden die Behörden über 10.400 Anträge. In der gleichen Zeitspanne des Vorjahrs beantragten etwa 13.700 Menschen die Einbürgerung, zu 8.600 Anträgen gingen damals Bescheide raus.
Rückmeldungen aus den Behörden ließen den Schluss zu, dass trotz der bereits gestiegenen Zahlen aktuell Anträge zurückgehalten würden, um damit bis nach dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes zu warten, berichtete eine Sprecherin des Ministeriums: "Es ist anzunehmen, dass der Grund hierfür hauptsächlich die Möglichkeit der Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist."
Schnellere Einbürgerung bei guten Sprachkenntnissen
Vom 27. Juni an sind Einbürgerungen schon nach fünf statt bisher acht Jahren möglich, unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren. Solche Voraussetzungen sind gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird grundsätzlich zugelassen.
Die kommunalen Verwaltungen stellt das nach Darstellung des Innenministeriums vor Herausforderungen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist von drei Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes reiche nicht aus, um die Einbürgerungsbehörden personell angemessen auf den zu erwartenden starken Anstieg der Zahlen vorzubereiten, teilte die Ministeriumssprecherin mit.
Die schwarz-rote Landesregierung will das Personal in den Einbürgerungsbehörden aufstocken, so hat sie es in ihren Koalitionsvertrag festgehalten. Der Mehrbedarf könne jedoch erst bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025 durch den Landtag berücksichtigt werden, erläuterte die Ministeriumssprecherin.
Vorgeschriebener Check bei Polizei und Verfassungsschutz
Nach Einschätzung des Ministeriums wird in Hessen pro Jahr eine kleinere zweistellige Zahl von Einbürgerungsanträgen wegen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden abgelehnt. Da diese Fälle statistisch nicht erfasst werden, gebe es keine konkreteren Angaben, teilte die Sprecherin mit. Bei jeder Einbürgerung wird die Bewerberin oder der Bewerber laut gesetzlichen Vorgaben überprüft, ob es Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung oder Zweifel am Loyalitätsbekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gibt.
Die Einbürgerungsbehörde hole zu diesem Zweck bei allen Bewerbern ab vollendetem 16. Lebensjahr eine Auskunft des Landesamts für Verfassungsschutz ein. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erbittet die Behörde über alle Einbürgerungsbewerber eine Auskunft beim Landeskriminalamt. Die Anfrage bei den Sicherheitsbehörden erfolgt automatisiert, wie die Sprecherin erläuterte.
Sendung: hr-iNFO, 24.06.2024, 10 Uhr
Ende der weiteren Informationen