"So hoch wie 100 Eiffeltürme" FDP kritisiert Papierverbrauch der Landesregierung

Die hessische FDP-Fraktion kritisiert den Papierverbrauch der Landesregierung und wertet ihn als deutliches Zeichen für schleppende Digitalisierung. Schwarz-Grün gelobt Besserung - und verweist auf unverzichtbare Papiere.

Aktenmengen in Hängeregistratur-Schränken
In den Archiven stapelt sich einiges an Papier. In Zukunft soll es weniger werden. Bild © picture-alliance/dpa
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Alleine im vergangenen Jahr hat die Landesregierung 1,7 Millionen Euro für fast 335 Millionen Blatt Papier ausgegeben. Das geht aus einer Anfrage der FDP-Fraktion an das Finanzministerium hervor.

Ein Stapel der 0,1 Millimeter dicken Blätter wäre so hoch wie 100 Eiffeltürme, veranschaulichte der digitalpolitische Sprecher der FDP, Oliver Stirböck. "Diese Papierberge sind ein Zeichen für die allenfalls schleppend vorangehende Digitalisierung in der hessischen Landesverwaltung", kritisierte Stirböck.

Verbrauch rückläufig

Zudem seien die Ausgaben und der Verbrauch eine ökonomische wie ökologische Belastung. Immerhin sei der Verbrauch rückläufig, denn 2021 wurden noch mehr Seiten ausgedruckt, exakt 341.243.000 Blätter. Allerdings waren die Papierpreise damals niedriger, es wurden 1,47 Millionen Euro dafür ausgegeben.

Im Jahr 2022 zählte der Papierstapel exakt 334.798.000 Blätter. "Wenn die Landesregierung in dem Tempo weitermacht und der Verbrauch nur so wie von 2021 auf 2022 sinkt, braucht Hessen über 50 Jahre, bis die Landesverwaltung komplett digital ist", rechnete Stirböck vor.

Minister: Bescheide müssen auf Papier rausgehen

Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) sieht Schwarz-Grün dagegen auf einem guten Weg. Die Landesregierung habe bereits vor Jahren damit begonnen, Papier einzusparen und dieser Prozess werde auch fortgesetzt. Als bereits umgesetzte Beispiele nannte er digitale Programmhefte, elektronische Formulare sowie doppelseitiges Ausdrucken - diese Option sei nun an Druckern in den Ministerien voreingestellt.

Es gebe allerdings Bereiche, in denen gesetzliche Vorgaben die Papierform vorsehen - wie beispielsweise die Erstellung von Bescheiden. Hier gebe es aus rechtlicher Sicht keine Alternative zum Ausdruck.

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Sendung: hr3, 09.06.2023, 14 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, Caroline Wornath, Benjamin Holler