Staatsanwaltschaft ermittelt nicht Peter Fischers AfD-Schelte von Meinungsfreiheit gedeckt

Ein umstrittener Anti-AfD-Aufruf des früheren Präsidenten von Eintracht Frankfurt wird trotz zahlreicher Strafanzeigen nicht juristisch verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Köln kam zum Schluss, dass Fischers Appell von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Peter Fischer appelliert an die Politik.
Peter Fischer appelliert an die Politik. Bild © Imago Images
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Im Februar dieses Jahres hatte Fischer im Fernsehsender RTL mit Sitz in Köln AfD-Wähler als Nationalsozialisten bezeichnet und wörtlich gesagt: "Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Die müssen sich bewusst werden - das ist nicht nur ein Kreuz. Damit bist du Nationalsozialist, nix anderes." 

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Die Staatsanwaltschaft Köln sieht darin anders als die 65 Menschen, die gegen Fischers Aussage Anzeige erstatteten, keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat. Fischer habe offenkundig übertrieben und sich bildhaft ausgedrückt, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Hessischen Rundfunks mit. Im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik an der AfD sei das erlaubt.

Kein Anfangsverdacht einer Straftat

Auch sei "Nationalsozialist" nicht als Beleidigung zu verstehen, sondern als Pauschalbezeichnung für eine rechtsextrem orientierte Gesinnung. Im Falle der AfD basiere das auf Tatsachen, so die Staatsanwaltschaft.

Die Behörde leitet deshalb nach eigener Auskunft keine Ermittlungen gegen Fischer ein. Ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat wie Volksverhetzung oder Beleidigung liege nicht vor.

Der langjährige Präsident von Eintracht Frankfurt, der Anfang des Jahres aus dem Amt verabschiedet wurde, äußerte sich in der Vergangenheit immer wieder kritisch gegenüber der AfD.

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de