Hessen darf im Bundesrat zustimmen Staatsgerichtshof weist FDP-Klage gegen Schuldenpaket zurück
Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Verfassungsklage der FDP-Fraktion im Landtag zurückgewiesen. Diese wollte erreichen, dass Hessen dem Milliarden-Schuldenpaket von CDU, SPD und Grünen am Freitag im Bundesrat nicht zustimmt.
Rund eine Billion Euro Schulden für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz, dazu eine Aufweichung der Schuldenbremse von Bund und Ländern: Dagegen hatte die hessische FDP-Landtagsfraktion in Wiesbaden einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat Verfassungsklage erhoben. Sie ist damit gescheitert.
Der Hessische Staatsgerichtshof teilte am Donnerstagabend mit: Die Klage ist gar nicht zulässig. Die FDP sei dazu nicht befugt, heißt es in der Begründung (hier geht es zum vollständigen Text). Eine Landtagsfraktion könne nur ihre eigenen Rechte, aber nicht die Rechte des Landtags geltend machen.
FDP sah Landtag übergangen
Die FDP-Fraktion hatte juristisch im Eilverfahren verhindern wollen, dass die schwarz-rote Landesregierung im Bundesrat dem Schuldenpaket zustimmt, das die sich in Berlin anbahnende künftige Koalition von CDU und SPD gemeinsam mit den Grünen beschlossen hatte. Im Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, weil mit dem Finanzpaket auch das Grundgesetz geändert werden soll.
Auch in vier weiteren Ländern hatten FDP-Fraktionen geklagt. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen ebenfalls ohne Erfolg.
Die Liberalen sehen die Rechte der Länderparlamente verletzt. Das Finanzpaket sieht neben Milliardeninvestitionen in Verteidigung und Infrastruktur auch eine Aufweichung der Schuldenbremse in den Ländern vor. Diese ist in Hessen in der Landesverfassung verankert.
Deshalb hätte der Landtag beteiligt werden müssen, befand die FDP. Außerdem dürfe die Schuldenbremse in Hessen nur durch einen Volksentscheid geändert werden.
Fraktionschefs: "Schlechte Nachricht für künftige Generationen"
Von der Entscheidung des Staatsgerichtshof zeigten sich die beiden Co-Fraktionschefs Wiebke Knell und Stefan Naas enttäuscht. "Das ist eine schlechte Nachricht für künftige Generationen", hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Hessen habe leider einen "Freibrief für weiteres Schuldenmachen" bekommen.
Trotz des Scheiterns sei die Klage aber richtig gewesen. Die FDP habe alles versucht, "diesen Wahnsinn" noch zu stoppen. Es sei bemerkenswert, dass es CDU-Ministerpräsident Boris Rhein sei, der Hessen in die Schuldenfalle führe. "Noch unsere Kinder und Enkel werden für die politischen Fehler vom März 2025 zahlen."
Experten hatten Scheitern erwartet
Mit derselben Begründung wie der Staatsgerichtshof hatte der Marburger Staatsrechtler Sebastian Müller-Franken gegenüber dem hr am Donnerstag ein Scheitern der FDP bereits prognostiziert. Seiner Meinung nach war die Klage nicht nur unzulässig, sondern auch inhaltlich unzutreffend.
Es gehe um eine Änderung des Grundgesetzes und nicht um eine des Landesrechts. Das stehe dem Bundestag zu, der Bundesrat wirke dabei mit. Verglichen mit der alten Schuldenbremsenregelung werde der Handlungsspielraum der Länder nun sogar erweitert.
Genauso äußerte sich der Staatsrechtler Alexander Thiele von der BSP Business & Law School Berlin gegenüber dem hr. Als der Bund den Ländern 2009 die Neuverschuldung verboten habe, sei das ein "viel krasserer Eingriff" gewesen. Außerdem müssten die Länder ja nicht zwangsweise Schulden machen.