"Bürgerliche Feigenblätter" Staatsgerichtshof weist AfD-Klage wegen Rhein-Äußerung zurück
Mit ihrer Klage wegen einer Äußerung von Ministerpräsident Rhein hat die AfD vorerst keinen Erfolg gehabt. Der Hessische Staatsgerichtshof nahm die Beschwerde über Verletzung der parteipolitischen Neutralität nicht an.
Grundsätzlich sei eine solche Klage einer Partei zwar zulässig, der Rechtsweg über die Fachgerichte aber noch nicht ausgeschöpft, teilte der Staatsgerichtshof am Montag zur Begründung mit und wies die Grundrechtsklage des Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) aus formalen Gründen ab.
Das Gericht ist das hessische Verfassungsgericht. Es hat seinen Sitz in Wiesbaden. Elf Richter entscheiden etwa darüber, ob Gesetze verfassungsgemäß sind oder Grundrechte verletzt wurden. Ein AfD-Sprecher kündigte an, dass die Partei in dem Rechtsstreit nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle.
Rhein über AfD: "Gefährlicher radikaler Kern"
Hintergrund der Klage war eine Äußerung von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) über die AfD bei einer Pressekonferenz mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) am 7. September 2022 im fränkischen Alzenau. Dabei hatte Rhein unter anderem gesagt: "In der AfD gibt es ein paar bürgerliche Feigenblätter, die werden nach außen gehängt. Dahinter ist ein ganz radikaler Kern. Ein gefährlicher radikaler Kern."
Es ging außerdem um eine mögliche Beobachtung der AfD in Hessen durch den Landesverfassungsschutz beziehungsweise ihre Einstufung als Verdachtsfall. Das Video der Pressekonferenz wurde später unter anderem auf der Seite der hessischen Staatskanzlei und auf Youtube veröffentlicht.
Die AfD in Hessen reichte daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden sowie die Grundrechtsklage beim Staatsgerichtshof ein, weil sie sich durch die Äußerung von Ministerpräsident Rhein in ihrem Recht auf Chancengleichheit und parteipolitische Neutralität verletzt sieht.
AfD auf Bundesebene rechtsextremistischer Verdachtsfall
Die Partei wehrt sich gegen eine Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz in Hessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies Mitte November in einem Eilverfahren den Antrag der AfD ab, dagegen legte sie Beschwerde ein. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kann diese nun entweder zurückweisen oder ihr stattgeben und den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufheben.
Auf Bundesebene wird die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet. Die AfD ist im neuen hessischen Landtag, der am Donnerstag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt, zweitstärkste Kraft.