Streit mit Land Städte wollen Cannabis-Kontrollen nicht übernehmen
Die Städte wollen die Kontrollen von Cannabis-Anbauvereinen, Abstandsregeln und kiffenden Autofahrern nicht übernehmen. Sie verlangen Unterstützung vom Land. Das sieht die Verantwortung aber bei den Kommunen.
Die Städte hätten sich in der Vergangenheit bereits "unmissverständlich" gegen eine Übertragung der Zuständigkeit an die kommunalen Ordnungsbehörden für Vor-Ort-Kontrollen der Anbauvereine sowie für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen, sagte der Direktor des Hessischen Städtetages, Jürgen Dieter, laut Mitteilung vom Montag. Dies sei mit dem derzeitigen Personal nicht leistbar. Die Kommunen sehen dabei das Land in der Pflicht.
Kontrolliert werden muss unter anderem, ob die seit Montag unter strengen Vorgaben erlaubten Cannabis-Clubs sich an alle Regeln halten und ob Cannabis-Konsumenten auch wirklich nur da kiffen, wo sie dürfen - beispielsweise nicht neben einer Schule oder einer Kindertagesstätte.
Städtetag kritisiert fehlende gesetzliche Grundlage
Die Landesregierung hatte vergangene Woche den Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz vorgestellt und sieht die Kommunen für die Kontrollen zuständig. Dagegen protestieren diese nun. Der Städtetag wies am Montag zudem darauf hin, dass dafür noch die gesetzliche Grundlage fehle. "Wir warten nach wie vor auf ein Hessisches Ausführungsgesetz", sagte der Städtetagsdirektor.
Außerdem müsse das Land für einen vollständigen Kostenausgleich sorgen beim "Aufwand, der durch den Einsatz von personellen und finanziellen Mitteln inklusive der Suchtprävention in den Bereichen Gesundheit, Ordnung und Jugend entsteht".
Seit April gilt in Deutschland ein Gesetz zur Cannabis-Teillegalisierung. Am Montag trat die zweite Stufe in Kraft, Anbauvereine können damit die Arbeit aufnehmen.
Gewerkschaft: "Nach Dienstschluss Landespolizei zuständig"
Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte im Zuge der Vorstellung des Bußgeld-Katalogs gesagt, die Kontrolle der Konsumenten im öffentlichen Raum sei Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden – konkret also beispielsweise der Stadtpolizei.
Die Gewerkschaft der Polizei Hessen hat daran bereits Kritik geäußert. Der Landesvorsitzende Jens Mohrherr sagte dem hr, die Ordnungsbehörden seien nicht "24/7" im Einsatz. "Die haben irgendwann Dienstschluss, danach ist die Landespolizei zuständig", betonte er. Ohnehin sei es Verantwortung der Landespolizei, den fließenden Verkehr zu kontrollieren.
Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
Für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr hat der Bundestag bereits einen Grenzwert festgelegt. Bei der Feststellung der Fahrtüchtigkeit wird im Straßenverkehrsgesetz erstmalig ein zulässiger Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum genannt.
Die Rechtsprechung ging bisher von einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter aus– das Gesetz sieht nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Die Gesetzesänderung ist vom Bundestag bereits beschlossen worden, der Bundesrat berät erst am Freitag darüber.
Sendung: hr-iNFO, 01.07.2024, 15 Uhr
Redaktion: Clarice Wolter, mit Material von Sandra Müller