Streit um Millionenprovisionen Raunheims Bürgermeister droht juristische Niederlage

Im Streit um die Provision für einen städtischen Angestellten könnte der Raunheimer Bürgermeister Rendel vor Gericht eine Niederlage erleiden. Dann müsste der Rathauschef einen Beschluss der Stadtverordneten befolgen, was er seit Jahren verweigert.

Zeitgenössiches Gebäude mit Glasfassade, auf einem Platz mit Straße und Bushaltestelle stehend.
Rathaus in Raunheim. Bild © Imago Images

Seit Anfang 2023 erhitzt der Fall eines leitenden Angestellten der Stadt Raunheim (Kreis Groß-Gerau) die Gemüter. Der Mitarbeiter soll rund zwei Millionen Euro Provision dafür bekommen haben, dass er Grundstücke der Stadt verkaufte, was Teil seines Jobs war.

Im Sommer 2023 stand die außergewöhnliche Provisionsvereinbarung zwischen Magistrat und Mitarbeiter auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Eine Mehrheit im Plenum hob den Deal mit dem Mitarbeiter auf und forderte Bürgermeister David Rendel (SPD) auf zu prüfen, ob die Stadt das Geld zurückfordern kann.

Rendel beanstandete die Umsetzung des Beschlusses. Diese Verfahren kann ein Bürgermeister nutzen, wenn er davon ausgeht, dass ein Beschluss der Stadtverordneten gegen geltendes Recht verstoße.

Richterin: "Rechtmäßiger Beschluss der Stadtverordneten"

Um diese Weigerung, dem Willen des Stadtparlaments Folge zu leisten, ging es am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Auch wenn kein Urteil fiel, ist davon auszugehen, dass die zuständige Richterin Rendels Beanstandung für rechtlich nicht begründet hält.

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"Die Stadtverordnetenversammlung hat sich 2023 absolut im Rahmen ihrer Befugnisse gehalten und hat einen rechtmäßigen Beschluss gefasst", so Anne-Kathrin Stemberg. Die Anwältin der Stadtverordneten sieht sich durch den bisherigen Verlauf des Verfahrens und die Ankündigung der Richterin bestätigt.

Alexander Klenk erklärte als Anwalt der Stadt Raunheim im Gerichtssaal, es gebe rechtliche Gründe, die es dem Bürgermeister verböten, die Rückzahlung zu prüfen. Außerdem habe ein von Bürgermeister Rendel beauftragtes arbeitsrechtliches Gutachten ergeben, "dass das Geld unter keinem Gesichtspunkt zurückgezahlt werden könne".

Rendel will Urteilsbegründung abwarten

Die Richterin ließ deutlich erkennen, dass diese Argumente auf ihr Urteil keinen Einfluss haben werden.

Bürgermeister Rendel teilte auf Anfrage des hr nach dem Verhandlungstermin mit, dass er die Begründung des schriftlichen Urteils abwarten wolle, bevor er die Entscheidung des Gerichts bewerte. "Unabhängig davon halte ich es nach wie vor für richtig und notwendig, bislang ungeklärte juristische Fragestellungen sorgfältig prüfen zu lassen", so Rendel. Gerade in komplexen Rechtsfragen sei "eine fundierte rechtliche Klärung essenziell".

Bürger haben kein Verständnis

Bei einer Gruppe eigens aus Raunheim angereister Bürger scheint das Verständnis für weitere vertiefende juristische Betrachtungen weniger ausgeprägt zu sein. Sie machten in Statements vor der Presse nach der Verhandlung in Darmstadt klar, was sie von Bürgermeister Rendel fordern.

"Für mich ist es ein No-Go, dass ein Angestellter der Stadt Provisionen in Millionenhöhe bekommt", sagte Sabine Bohn. "Zwei Jahre geht der Streit jetzt schon und kostet den Steuerzahler immer mehr Geld obendrauf. Es wird langsam Zeit, dass das aufhört", sagte Matthias Selz. Für Petra Baierl steht fest, dass das Geld irgendwann zurückgezahlt werden müsse: "Dafür haben wir gekämpft. Denn damit kann man viel Gutes tun."

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de