Untersuchungsausschuss gewinnt Rechtsstreit Generalbundesanwalt muss Akten zu Hanau ungeschwärzt herausgeben

Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum rassistischen Attentat von Hanau hat einen Rechtsstreit gegen den Generalbundesanwalt gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass noch fehlende Akten ungeschwärzt herausgeben werden müssen.

Menschen halten Schilder mit den Köpfen und Namen der Opfer von Hanau hoch. Im Vordergrund ein Schild mit dem Schriftzug "Aufklärung".
Angehörige der Opfer von Hanau halten vor dem Landtag in Wiesbaden eine Mahnwache ab. (Archivfoto) Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Bei dem Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es um Obduktionsberichte und toxikologische Gutachten. Es sind Akten, auf die der Untersuchungsausschuss zum rassistischen Anschlag von Hanau lange gepocht hatte.

Der Generalbundesanwalt hatte die Schwärzungen der Akten mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten der Opfer begründet. Der Hanau-Ausschuss im Landtag war hingegen der Ansicht, die Abgeordneten bräuchten die Informationen für die korrekte Aufarbeitung des Anschlags vom 19. Februar 2020.

Mit dem am Montag bekannt gegebenen Urteil ist das Leipziger Bundesverwaltungsgericht der Ansicht des Ausschusses in weiten Teilen gefolgt. Das bedeutet, dass der Generalbundesanwalt die noch fehlenden Akten nun ungeschwärzt zur Verfügung stellen muss.

"Trägt zur Transparenz im Verfahren bei"

Der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) sagte, er habe die entsprechende Aufforderung bereits an den Generalbundesanwalt geschickt. "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht nur eine Stärkung der Rechte von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen", so Weiß: "Sie trägt zudem auch zur Transparenz in diesem Verfahren bei."

Die Angehörigen der Opfer dürften nicht das Gefühl haben, dass dem Untersuchungsausschuss für seine Arbeit von beteiligten Behörden Informationen vorenthalten würden, fügte Weiß an: "Auch dafür ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein wichtiges Signal." 

"Ausschuss muss selbst über Umfang entscheiden können"

Im Urteil habe das Gericht festgestellt, dass der Generalbundesanwalt nicht ausreichend begründen konnte, warum er Teile der Akten zurückhalte, führte Weiß aus. Es sei zudem Sache des Untersuchungsausschusses, wie tief er innerhalb des Untersuchungsauftrags ermittele und in welchem Umfang er dafür Beweise erhebe. 

Vor fast drei Jahren erschoss ein 43-jähriger Deutscher in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war. Bis zum Sommer soll es entsprechende Abschlussberichte der Fraktionen im Landtag geben, die die Inhalte der Untersuchungen beinhalten.

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Sendung: hr-iNFO, 06.02.2023, 15 Uhr

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Quelle: hessenschau.de