Ex-Staatssekretärin Gericht bestätigt Rauswurf von Messari-Becker
Im Streit mit Wirtschaftsminister Mansoori hat die von ihm geschasste Staatssekretärin Messari-Becker einen Dämpfer erhalten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält ihren Rauswurf für rechtmäßig, ohne die Vorwürfe gegen sie zu bewerten.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Eilantrag der ehemaligen Staatssekretärin im Wirtschaftministerium, Lamia Messari-Becker, abgelehnt. Messari-Becker wollte sich damit gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wehren. Wie das Gericht am Montag mitteilte, stelle sich dies "nach den im Eilverfahren zugrunde zu legenden Maßstäben als offensichtlich rechtmäßig dar".
Maßgeblich für die Versetzung eines "politischen Beamten" in den einstweiligen Ruhestand sei der bei den zuständigen Entscheidungsträgern der Landesregierung eingetretene Vertrauensverlust.
Gericht: Objektiv pflichtwidriges Verhalten nicht nötig
Ein Staatssekretär könne deshalb bereits dann in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn aus Sicht des für ihn zuständigen Ministers das Vertrauen in ihn nicht mehr vorhanden sei und die übrigen Regierungsmitglieder sich dieser Sichtweise anschlössen. Eines objektiv pflichtwidrigen Verhaltens bedürfe es dafür nicht.
Dies unterscheide "politische Beamte" von anderen Lebenszeitbeamten. Die entsprechende Vorschrift diene sinngemäß gerade dazu, die sofortige Abberufung von hochrangigen Beamten in Schlüsselpositionen zwischen politischer Führung und Verwaltung aus politischen Gründen zu ermöglichen.
Landesregierung handelte "fehlerfrei"
Gemessen daran habe die Landesregierung bei Lamia Messari-Becker fehlerfrei gehandelt: Der zuständige Minister, Kaweh Mansoori (SPD), habe einen sachlichen Grund für die Entscheidung genannt. Demnach sei "aufgrund eines nicht hinnehmbaren Fehlverhaltens im außerdienstlichen Kontext" eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen.
Zudem seien "in verschiedenen Zusammenhängen unüberbrückbare Differenzen zutage getreten". Außerdem sei in einer Kabinettsvorlage vom 4. Oktober 2024 ausgeführt worden, dass aufgrund der anhaltenden öffentlichen und medialen Debatten nach Überzeugung der Landesregierung keine Zweifel daran bestünden, dass das Vertrauen in Lamia Messari-Becker in ihrem Amt als Staatssekretärin verloren gegangen sei. Diese Einschätzung hält das Gericht nach eigenen Angaben für nachvollziehbar.
Der Beschluss (Az.: 3 L 1561/24.WI) ist noch nicht rechtskräftig. Lamia Messari-Becker kann binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hätte.
Rauswurf schlug hohen politischen Wellen
Wirtschaftsminister Mansoori hatte sich von der parteilosen Bauphysik-Professorin im Juli laut eigener Pressemitteilung wegen eines außerdienstlichen "Fehlverhaltens" getrennt, ohne bislang öffentlich einen konkreten Grund dafür anzugeben. Kritikern zufolge beschädigte er so unfair ihren Ruf.
Der Rauswurf schlug auch in der Landespolitik hohe Wellen. Auf Antrag der Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht.
Messari-Becker wies die Vorwürfe zurück und legte zudem beim Land Widerspruch ein. Würde sie damit scheitern, könnte sie dagegen klagen - wiederum vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.