Ex-Staatssekretärin Gericht erklärt Rauswurf von Messari-Becker für zulässig
Im Streit mit SPD-Wirtschaftsminister Mansoori hat Ex-Staatssekretärin Messari-Becker einen Dämpfer erhalten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält ihren Rauswurf für rechtmäßig. Nach Meinung der Grünen bleiben die entscheidenden Fragen offen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Eilantrag der ehemaligen Staatssekretärin im Wirtschaftministerium, Lamia Messari-Becker, abgelehnt. Messari-Becker wollte sich damit gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wehren. Wie das Gericht am Montag mitteilte, stelle sich dies "nach den im Eilverfahren zugrunde zu legenden Maßstäben als offensichtlich rechtmäßig dar".
Maßgeblich für die Versetzung eines "politischen Beamten" in den einstweiligen Ruhestand sei der bei den zuständigen Entscheidungsträgern der Landesregierung eingetretene Vertrauensverlust.
Gericht: Objektiv pflichtwidriges Verhalten nicht nötig
Ein Staatssekretär könne deshalb bereits dann in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn aus Sicht des für ihn zuständigen Ministers das Vertrauen in ihn nicht mehr vorhanden sei und die übrigen Regierungsmitglieder sich dieser Sichtweise anschlössen. Eines objektiv pflichtwidrigen Verhaltens bedürfe es dafür nicht.
Dies unterscheide "politische Beamte" von anderen Lebenszeitbeamten. Die entsprechende Vorschrift diene sinngemäß gerade dazu, die sofortige Abberufung von hochrangigen Beamten in Schlüsselpositionen zwischen politischer Führung und Verwaltung aus politischen Gründen zu ermöglichen.
Anwälte: Es gab kein Fehlverhalten
Die Anwälte der spektakulär entlassenen Bauphysik-Professorin äußerten sich am Tag nach Bekanntwerden des Beschlusses: Den Vorwurf eines Fehlverhaltens der parteilosen Expertin wiesen sie "weiterhin entschieden zurück".
Das Gericht selbst habe auch kein angebliches außerdienstliches Fehlverhalten bejaht. Es habe vielmehr betont, dass ein "objektiv pflichtwidrigen Verhaltens gerade keine Voraussetzung für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand" sei.
Grüne: Fragwürdige Methoden eingesetzt?
Von den oppositionellen Grünen im Landtag hieß es: Man habe nie daran gezweifelt, dass eine politische Beamtin jederzeit in den Ruhestand versetzt werden könne, wie es das Gericht nun bestätigt habe. Kaya Kinkel, Grünen-Obfrau im Untersuchungsausschuss zur Entlassungsaffäre, betonte: "Entscheidend sind die politischen Fragen."
Es müsse geklärt werden, ob die Landesregierung "fragwürdige Methoden angewandt und ihre beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verletzt" habe. Eine weitere Frage laut Kinkel: "Wurden Mitarbeitende des Wirtschaftsministeriums dazu eingesetzt, Material gegen ihre eigene Staatssekretärin zu sammeln?"
Die SPD wertete diese Reaktion als Beleg dafür, dass sich die Grünen verrannt hätten. Vor dem Hintergrund des Beschlusses stelle sich die entscheidende Frage, warum weiterhin auf einen Untersuchungsausschuss als schärfste Schwert des Parlaments zurückgegriffen werde - so Lisa Gnadl, SPD-Obfrau im Ausschuss.
Aus einer rechtmäßigen Entlassung versuchten die Grünen eine Affäre zu machen. Völlig unnötig würden so "unzählige Ressourcen und Steuergeld verschwendet".
Landesregierung handelte "fehlerfrei"
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts (Az.: 3 L 1561/24.WI) ist noch nicht rechtskräftig. Lamia Messari-Becker kann binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hätte. Dazu äußerten sich ihre Anwälte in der Stellungnahme nicht.
Das Verwaltungsgericht war sich jedenfalls sicher: Gemessen an den rechtlichen Vorgaben daran habe die Landesregierung bei der Entlasssung Messari-Beckers fehlerfrei gehandelt: Der zuständige Minister, Kaweh Mansoori (SPD), habe einen sachlichen Grund für die Entscheidung genannt. Demnach sei "aufgrund eines nicht hinnehmbaren Fehlverhaltens im außerdienstlichen Kontext" eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen.
Zudem seien "in verschiedenen Zusammenhängen unüberbrückbare Differenzen zutage getreten". Außerdem sei in einer Kabinettsvorlage vom 4. Oktober 2024 ausgeführt worden, dass aufgrund der anhaltenden öffentlichen und medialen Debatten nach Überzeugung der Landesregierung keine Zweifel daran bestünden, dass das Vertrauen in Lamia Messari-Becker in ihrem Amt als Staatssekretärin verloren gegangen sei. Diese Einschätzung hält das Gericht nach eigenen Angaben für nachvollziehbar.
Rauswurf schlug hohen politischen Wellen
Wirtschaftsminister Mansoori hatte sich von der parteilosen Bauphysik-Professorin im Juli laut eigener Pressemitteilung wegen eines außerdienstlichen "Fehlverhaltens" getrennt, ohne bislang öffentlich einen konkreten Grund dafür anzugeben. Kritikern zufolge beschädigte er so unfair ihren Ruf.
Der Rauswurf schlug auch in der Landespolitik hohe Wellen. Auf Antrag der Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht.
Messari-Becker wies die Vorwürfe zurück und legte zudem beim Land Widerspruch ein. Würde sie damit scheitern, könnte sie dagegen klagen - wiederum vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.