Weihnachtsfrieden der Finanzämter in Hessen
Die Finanzämter halten auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden.
Im Zeitraum vom 20.bis 31. Dezember gebe es keine belastenden Maßnahmen der Finanzämter für Bürger, teilte das hessische Finanzministerium am Montag mit. Es würden auch 2023 keine Steuern oder andere Abgaben erhoben, zudem werde es keine Zwangsgelder oder Vorladungen von Steuerpflichtigen geben. Auch beim Steuer- und Bußgeldverfahren gebe es Ausnahmen zum Jahresende. So solle keine Einleitung von Steuerstraf- und Bußgeldverfahren erfolgen und keine Vorladung von Bürgern.