Wolf ins hessische Jagdrecht aufgenommen
Der Wolf ist ins hessische Jagdrecht aufgenommen worden.
Für eine entsprechende Gesetzesnovelle stimmten am Donnerstag im Landtag die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und FDP. Die Grünen enthielten sich. Europarechtlich ist der Wolf bislang noch streng geschützt. In Deutschland können nur sogenannte Problemwölfe geschossen werden. Die Hürden dafür sind hoch - daran ändert auch die Novelle des Jagdrechts in Hessen nichts. Nach Ansicht der Grünen hätte die Regierung mehr Energie auf Verbesserungen beim Herdenschutz verwenden sollen.