Fußball-WM 2006 "Sommermärchen"-Verfahren muss doch fortgeführt werden
Die "Sommermärchen"-Affäre rund um die Fußball-WM 2006 geht in die nächste Runde: Das Landgericht Frankfurt hatte ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen drei DFB-Funktionäre eingestellt. Zu Unrecht, wie nun das Oberlandesgericht befand.
Das Verfahren, das im Oktober 2022 eingestellt wurde, richtete sich gegen die früheren DFB-Funktionäre Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach. Es geht um Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Millionenzahlungen rund um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006.
Bereits im April 2020 war ein Prozess in der Schweiz wegen Verjährung eingestellt worden. Das Landgericht Frankfurt entschied dann ebenfalls auf Einstellung des Verfahrens und verwies auf das zu beachtende Doppelbestrafungsverbot.
Landgericht muss Verfahren fortsetzen
Die Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein - mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat am Montag entschieden, dass das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt fortgesetzt werden muss.
Der Aburteilung der Angeklagten stehe nicht das Doppelbestrafungsverbot entgegen, da das schweizerische Verfahren nicht dieselbe Tat, sondern ein Vortatgeschehen betreffe, begründete das OLG die Entscheidung. In dem Verfahren sei es um Betrug und nicht um Steuerhinterziehung gegangen.
2019 hatte das Oberlandesgericht schon einmal in dem Fall entschieden, als das Landgericht die Anklage nicht zugelassen hatte. Auch diese Entscheidung hob das OLG auf.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Hinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor.
Bei der Vergabe der WM 2006 an Deutschland hatte WM-Organisationsschef Franz Beckenbauer ein Darlehen von 6,7 Millionen Euro vom früheren Adidas-Chef Louis Dreyfus erhalten. Laut Anklage wurde die Rückzahlung dieser Millionen in einer falschen Steuererklärung verschleiert.
Sie sollen als Betriebsausgabe des DFB ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sein. Es sei fälschlich angegeben worden, dass es sich bei der Zahlung von 6,7 Millionen Euro des Organisationskomitees WM 2006 an die FIFA um eine Beteiligung des DFB an den Kosten einer FIFA-Gala 2006 gehandelt habe, die jedoch nie stattfand.
Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
Sendung: hr-iNFO, 22.05.23, 15 Uhr
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