Einstweilige Verfügung erfolgreich Gericht hebt Eintracht-Fanausschluss auf
Die einstweilige Verfügung von Eintracht Frankfurt war erfolgreich, ein Verwaltungsgericht hat den Fan-Ausschluss in Neapel aufgehoben. Ob nun Fans ins Stadion können, bleibt aber dennoch abzuwarten. Eintracht-Vorstand Reschke spricht von "Freude unter Vorbehalt".
Nächste Wende in der Posse um den Fan-Ausschluss der Anhänger von Eintracht Frankfurt beim Champions-League-Spiel bei der SSC Neapel. Wie zunächst mehrere italienische Medien berichteten, ist ein Verwaltungsgericht der Region Kampanien dem Antrag der Eintracht gefolgt und hat den Fan-Ausschluss aufgehoben.
Der Tabellenführer der Serie A wird damit bis auf weiteres angehalten sein, den Hessen das Gästekartenkontingent über insgesamt 2.700 Karten zur Verfügung zu stellen. Gleichwohl sei damit zu rechnen, dass die Präfektur Neapel gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts ihrerseits Berufung einlegen wird, wie die Eintracht in einer Stellungnahme schrieb. Darüber werde am Montag oder Dienstag der kommenden Woche entschieden.
"Das Spielchen geht weiter"
"Das ist natürlich eine große und auch für unsere italienischen Anwälte unerwartete Genugtuung, ein Meilenstein", wird Eintracht-Vorstand Phillip Reschke zitiert. "Aber zum einen müssen wir alles wieder reorganisieren, was wir und viele andere in den vergangenen Tagen stornieren mussten, von den Ticketbestellungen bis zur Reise- und Transportorganisation und vielem mehr. Zum zweiten steht alles unter dem Vorbehalt, wie ein Einspruch der Präfektur Neapel ausgeht oder ob gar ein neuer, modifizierter Erlass ergeht. Das Spielchen geht also weiter." Zu jenen Fans, denen ursprünglich ein Ticket aus dem Gästekontingent zugesagt worden war, werde man kurzfristig Kontakt aufnehmen, hieß es weiter.
Vor dem Bundesliga-Spiel gegen den VfB Stuttgart sagte Reschke in einer Medienrunde: "Es kann in alle Richtungen eine weitere Wendung nehmen. Die berechtigte Freude muss man unter einen Vorbehalt stellen." Er gehe davon aus, dass die Präfektur weitere Rechtsmittel einlege. Über diese werde zu Wochenbeginn entschieden. Außerdem könne ein weiterer Erlass ausgesprochen werden. "Der Druck vor Ort dürfte enorm wachsen. Ich glaube, dass sich der Status quo noch etwas ändert."
Charter-Flüge werden wieder angefragt
Die Eintracht fragt nun nach, ob man die stornierten Charter-Flüge wieder buchen könne - "nicht wissend, ob die Leute nach dem ganzen Brimborium keine Lust mehr haben". Mit der Uefa habe es bisher noch keinen Kontakt gegeben. Auch die SSC Neapel hatte sich auch gegenüber der Eintracht nicht geäußert. "Sie hätten sich auch an unsere Seite stellen können. Wir würden uns nicht vollständig zurückhalten", so Reschke.
Erst am Donnerstag war der Erlass der italienischen Sicherheitsbehörden in der Frankfurter Geschäftsstelle eingegangen, wonach es in Neapel nicht erlaubt gewesen wäre, Karten an Personen mit deutschem Wohnsitz zu verkaufen. Eine Maßnahme, die einem Fan-Ausschluss gleichkam und an der es überregional Kritik gehagelt hatte. Die Eintracht hatte mit einer einstweiligen Verfügung reagiert. Dieser wurde nun stattgegeben.
Sendung: hr 1, 11.03.2023, 15:10 Uhr
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