Hochrisikospiele Hessen prüft Kostenbeteiligung der Fußballvereine an Polizeieinsätzen
Der Profifußball darf bei Hochrisikospielen an den Polizeikosten beteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hessen strebt ein bundeseinheitliches Vorgehen an. Eintracht Frankfurt bleibt gelassen.
Die Bundesländer dürfen die Mehrkosten für Polizei-Einsätze bei Hochrisikospielen der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen - das Land Hessen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag begrüßt.
"Sie bringt die notwendige Klarheit, dass eine Beteiligung von Vereinen der 1. Bundesliga an Polizeikosten grundsätzlich möglich ist", ließ Innenminister Roman Poseck (CDU) in einer entsprechenden Mitteilung wissen. "Wir werden die Entscheidung nun sorgfältig auswerten und unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte Schlussfolgerungen für Hessen ziehen."
"Verfassungsrechtlich legitimes Ziel"
Nach zehnjährigem Streit hatten die Richter in Karlsruhe geurteilt, dass die Bundesländer ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profifußball in Rechnung stellen dürfen.
"Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht durch die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern jedenfalls auch durch die wirtschaftlichen Nutznießerinnen und Nutznießer der Polizeieinsätze geschultert werden. Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel", sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth.
2015 hatte das Land Bremen nach dem Derby zwischen Werder und dem Hamburger SV der DFL erstmals eine Rechnung (425.000 Euro) für einen Polizeieinsatz gestellt. Die DFL wehrte sich dagegen, musste aber juristische Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und nun auch dem Bundesverfassungsgericht hinnehmen.
Kein hessischer Alleingang
Die DFL-Spitze hatte einer Niederlage vorgebaut. "Es wird nicht so kommen, dass die Klubs aus den Bundesländern, in denen diese Kosten nicht erhoben werden, in einen Solidartopf einzahlen", sagte der DFL-Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Joachim Watzke - und erteilte damit einem gemeinsamen Fonds der Profivereine eine Absage: "Das ist schon die Verantwortung auch der einzelnen Landesregierungen."
In Hessen ist man allerdings gegen einen Alleingang wie in Bremen. "Ich strebe ein bundesweit einheitliches Vorgehen an. Alles andere würde auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen", kündigte Poseck an. Unabhängig von der Kostenfrage komme es stets auf eine "gute Zusammenarbeit zwischen Verein und Polizei an", Hessen sei dabei "auf einem guten Weg", ist der Innenminister überzeugt.
Eintracht erwartet keine Veränderung, Gewerkschaft fordert Beteiligung
Bei Eintracht Frankfurt sieht man keinen Anlass, etwas am bestehenden Vorgehen zu ändern. "Es ist unsere Erwartungshaltung, dass aus guten Gründen an der bestehenden Praxis festgehalten und die bewährte Statik in der Verantwortungs- und Kostenfrage nicht verändert wird", sagte Justiziar Philipp Reschke. Das Urteil habe den Verein nicht überrascht, man habe sich allerdings "eine andere Bewertung gewünscht".
Die hessische Sektion der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) befürwortet hingegen eine Beteiligung der Profi-Vereine an den Kosten. "Gerade in Frankfurt sehen wir, dass der Verein seine Fans nicht im Griff hat. Der von Teilen der Ultras selbsternannte 'Randalemeister' hat auch letztes Jahr wieder die meisten Verstöße an den DFB zahlen müssen, fast im Millionenbereich", heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.
Der Landesvorsitzende Björn Werminghaus ergänzte: "Wer Randalemeister ist, sorgt dadurch auch für erheblich mehr Hochrisikospiele. Bei Hochrisikospielen wird die Polizei über die Maßen beansprucht, dadurch stehen die Polizisten in anderen Bereichen weniger zur Verfügung oder werden besonders belastet. Deshalb muss das Geld, das der DFL in Rechnung gestellt wird, gezielt und unmittelbar für die Polizei wieder eingesetzt werden."