Video Das ändert sich 2023 – Entlastung bei Strom und Gas
Wegen der hohen Energiekosten gelten ab März in Hessen und den anderen Bundesländern Preisbremsen bei Strom und Gas. Um die sogenannte Winterlücke zu schließen, werden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar im März rückwirkend berechnet.