Video Hessische Polizei-Software ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Datenanalyse bei der hessischen Polizei beanstandet: Die Software "HessenData" des US-Unternehmens Palantir ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Bis September muss nun eine Neuregelung her.