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Hessische Unternehmen sind per Gesetz verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie eine Ausgleichszahlung leisten. Eine Gesetzesänderung sieht nun eine Erhöhung dieser Abgabe vor. Bei Arbeitgebern sorgt das für Kritik.