Video Warum Graffiti an der Wand für das Finanzamt kein Kunstwerk ist
Ist Graffiti Kunst? Kommt darauf an, sagt das Finanzamt: Auf Leinwand gesprayt ist es Kunst, auf einer Mauer nicht. Graffitis als Auftragsarbeiten an Gebäuden und Wänden müssen daher mit 19 Prozent versteuert werden. Ein Bad Vilbeler Künstler will das ändern und zieht vor Gericht.