Urteil Bürgergeld-Empfängern wurde Kasseler Energiepauschale zu Unrecht gestrichen

Das Landessozialgericht hat entschieden: Das Kasseler Einwohner-Energie-Geld mindert den Bürgergeld-Anspruch nicht. Das Gericht hatte den Fall einer Familie mit vier Kindern verhandelt, denen das Jobcenter die Leistungen gekürzt hatte.

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Das Einwohner-Energie-Geld der Stadt Kassel darf nicht bei der Berechnung von Bürgergeld-Ansprüchen angerechnet werden. Das hat das Landessozialgericht in Darmstadt am Donnerstag entschieden.

Die einmaligen Zuwendungen der Kommune seien zu gering, um die Lage der Leistungsberechtigten wesentlich zu verbessern, stellte das Gericht klar.

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Familie wurde Bürgergeld gekürzt

In Zeiten steigender Energiepreise wollte die Stadt Kassel ihre Bürgerinnen und Bürger mit dem 2022 eingeführten Einwohner-Energie-Geld (EEG) unterstützen. 75 Euro erhielt jede Person - altersunabhängig. Insgesamt 15,4 Millionen Euro lässt sich die Stadt diese Hilfe kosten. Das Angebot war sehr beliebt: Fast 50.000 Anträge waren allein in der ersten Woche eingegangen.

Unter den Empfängern war auch eine Familie mit vier Kindern, denen daraufhin das Bürgergeld gekürzt wurde. Das Jobcenter hatte die Leistungskürzung unter anderem damit begründet, dass es die höheren Heizkosten für Bürgergeldbezieher selbst übernommen habe und die Anhebung des Bürgergeldes Anfang 2023 die gestiegenen Stromkosten auffange.

Die Darmstädter Richter urteilten hingegen, die Pauschale sei nicht als Einkommen zu werten, weil der Betrag auf mehrere Monate aufgeteilt die Höhe von zehn Prozent des Regelbedarfs nicht überschreite und die Zuwendung an alle Antragsteller ausgezahlt worden sei, "ohne dass hierfür eine rechtliche oder sittliche Pflicht bestanden hätte".

Gegen die Entscheidung kann noch Revision eingelegt werden.

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau,

Quelle: hessenschau.de, epd