Änderung beim Kabelfernsehen Was muss ich als Mieter jetzt für den TV-Empfang tun?
In Hessen gibt es 3,1 Millionen Haushalte. Viele davon haben Kabelfernsehen. Für Mieter gab es da bisher kaum etwas zu tun, die Vermieter haben sich um die TV-Verträge gekümmert und über die Nebenkosten abgerechnet. Das geht ab 1. Juli aber nicht mehr.
Es ist eine Gesetzesänderung, die es bis in die Werbung von Vodafone geschafft hat, einem der größten Kabelanbieter in Deutschland. Der warnt, wenn sich Mieter nicht ums Kabelfernsehen kümmern, könnten sie bald vor einem schwarzen Bildschirm sitzen. Und tatsächlich hat Vodafone die ersten Kabel-TV-Anschlüsse bereits gesperrt, in Hessen etwa in Mühltal und Weilburg. Und das lange vor dem 1. Juli.
Ab dem 1. Juli gilt, dass Vermieter die Kosten fürs Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an Mieter weiterreichen können. Sie würden auf diesen Kosten sitzenbleiben. Es sei denn, sie kündigen ihre Verträge bei den Kabelanbietern. Dafür haben sie bis Ende Juni ein Sonderkündigungsrecht. Laut Vodafone sind die ersten Verträge schon ausgelaufen. Schließen Mieter dann nicht rechtzeitig eigene Kabelverträge ab, bleibt der Bildschirm tatsächlich schwarz.
Mieter haben die Qual der Wahl
Wobei Mieter Kabelfernsehen weiter nutzen können, aber nicht müssen. Sie haben also die Wahl - so wie Peter Vey aus Kassel. "Ich muss mich entscheiden zwischen Kabel-TV, Fernsehen mit Antenne, über eine Satelliten-Schüssel oder das Internet." Letztlich hält Vey am Kabelfernsehen fest und bleibt seinem Anbieter treu, allerdings kostet ihn das deutlich mehr als vorher.
So wie Peter Vey lassen sich momentan zum Thema Kabelfernsehen viele bei der Verbraucherzentrale Hessen beraten. Durch die Neuregelung zum 1. Juli dürften die Kosten pro Anschluss im Schnitt um etwa drei Euro im Monat steigen, erklärt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht. Insgesamt müssten Verbraucher für einfache Kabelverträge mit monatlichen Kosten von zehn bis zwölf Euro rechnen.
Kombiverträge – viel kostet viel
Es könne allerdings noch deutlich teurer werden, warnt Verbraucherschützerin Jäger: "Denn die Kabelanbieter vermitteln gerne Verträge, bei denen Kabelfernsehen mit Internet und Telefonie kombiniert wird, die fallen oft deutlich teurer aus." Würden Verbraucher vielleicht noch für Serien und Filme zusätzliche Streaming-Dienste dazu buchen, könnten die monatlichen Kosten auf 30 oder gar 40 Euro klettern.
Die große Wahlfreiheit haben Verbraucher zumindest beim Kabelfernsehen selbst nicht. Zu den größten Anbietern zählen Vodafone und Pyur, hinter der die Firma Tele Columbus steht. An das Kabelnetz von Vodafone sind in Hessen nach eigenen Angaben mehr als zwei Millionen Haushalte angeschlossen.
Bei Pyur sind es knapp 70.000 Haushalte, der Großteil davon in Frankfurt und Offenbach. Ein Wechsel von einem zum anderen Anbieter geht laut Vodafone aus technischen Gründen nicht. Anders als beim Internet gebe es beim Fernsehen vor Ort immer nur einen Anbieter. Welcher das ist, können Verbraucher auf deren Webseiten herausfinden.
Extra-Kosten durch Durchleitungsgebühr
Will jemand über das Kabel kein Fernsehen, sondern nur noch Internet beziehen, kann ein Techniker den Kabelanschluss entsprechend anpassen. Zusätzlich zu den Ausgaben fürs Internet können aber mitunter Extra-Kosten entstehen.
Denn manche Kabelnetzbetreiber verlangen eine Durchleitungsgebühr - wie etwa Medicom aus Dreieich, die sich beim Kabelfernsehen um das letzte Stück, das Hausnetz, kümmern. Eine Vorgehensweise, die Verbraucherschützerin Jäger kritisch sieht.
Vorsicht vor Haustürgeschäften!
Auch manche Kabelanbieter würden zweifelhafte Methoden anwenden, um neue Kunden zu gewinnen, berichtet Jäger: "Oft gehen deren Medienberater von Tür zu Tür und drohen mit der Abschaltung des Kabelanschlusses und mit schwarzen Bildschirmen." Davon sollten sich Verbraucher nicht unter Druck setzen lassen und keinesfalls übereilt Verträge abschließen. Doch selbst dann hätten sie 14 Tage Zeit, diese Verträge zu widerrufen.
Eine andere Form der Abzocke hat Marion Krause aus Frankfurt miterlebt. Die Mieterin hatte bei einem Anbieter bereits einen Internetvertrag, als sie von ihm auch noch einen Kabelvertrag zugeschickt bekam: "Den sollte ich mit einem Mausklick bestätigen", erzählt Krause. "Ich habe dann den Kundenservice angerufen und wollte wissen, wer das in meinem Namen beauftragt hat." Da stellte sich heraus, was wie ein Vertrag aussah, war lediglich ein Angebot.
Sendung: hr-iNFO, 15.05.2024, 8.30 Uhr
Ende der weiteren Informationen