Auch Wiesbadener Urteil rechtskräftig Cum-Ex-Anwalt Hanno Berger droht deutlich höhere Freiheitsstrafe
Der Bundesgerichtshof hat auch das Wiesbadener Urteil gegen die Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung bestätigt. Die Revision wurde abgelehnt. Das Landgericht muss nun die Gesamtstrafe gegen den Anwalt festlegen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision von Berger gegen seine Verurteilung am Landgericht Wiesbaden im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte.
Damit können nun beide Urteile gegen Berger im Cum-Ex-Skandal - am Landgericht Bonn sowie in Wiesbaden - zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden.
Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet
Der Rechtsanwalt und Steuerberater aus Schlüchtern (Main-Kinzig) gilt als einer der Wegbereiter des Cum-Ex-Betrugssystems. Damit ließen sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten. Der Bundesgerichtshof hatte dies im Jahr 2021 als Straftat gewertet.
Wegen der Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten und bei Banken weit verbreitet waren, büßte der deutsche Staat geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro ein. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
Bis zu 15 Jahre Haft drohen
Im Dezember 2022 verurteilte das Landgericht Bonn Berger wegen drei Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von rund 13,7 Millionen Euro. Es ging um einen Steuerschaden von rund 275 Millionen Euro.
Zudem war Berger in Wiesbaden wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen angeklagt. Bei den Geschäften soll laut Anklage ein Steuerschaden von rund 113 Millionen Euro entstanden sein. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor.
Das Urteil fiel Ende Mai 2023. Dabei wurde Berger auch zur Rückzahlung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro verurteilt.
Landgericht Wiesbaden muss Gesamtstrafe bilden
Mit der Bestätigung des Wiesbadener Urteils durch den BGH kann aus den beiden Urteilen nun eine Gesamtstrafe gebildet werden. Damit drohen dem 74 Jahre alten Berger maximal 15 Jahre Haft - tatsächlich dürften es aber deutlich weniger werden.
Die Entscheidung über das finale Strafmaß liegt beim Landgericht Wiesbaden, weil es die höhere Freiheitsstrafe verhängte. Dazu ist nun ein nachträglicher Beschluss nötig.